Erstellt am 26.06.2006 um 20:51 Uhr von Rollie
Ziemlich allgemein formuliert. Mal mit nem Beispiel ?
Erstellt am 26.06.2006 um 21:46 Uhr von Lotte
@Harley-Bros
Ich gehe mal davon aus, dass eine Arbeitanweisung das gleiche ist wie eine Dienstanweisung.
Die sind natürlich immer dann mitbestimmungspflichtig, wenn sie etwas beinhalten, was mitbestimmungspflichtig ist (je später der Abend desto dümmer meine Sätze), wie z.B. eine Veränderung der AZ etc.
Erstellt am 27.06.2006 um 07:31 Uhr von Harley-Bros
Hallo Rollie,
Beispiel: Der kaufmännische Leiter kommt mir mit einer Dienstanweisung die folgendermaßen aussieht: Jeder Objektleiter hat bei seinen Bestellungen darauf zu achten, daß der Lieferant bereits im Unternehmen erfasst ist. Begründung: Jede Neuanlage koste angeblich 750 Euro an Verwaltungskosten (lass ich mir demnächst im Wirtschaftsausschuß belegen).
Dazu wünscht er dann einen Wust an Vorlageformularien und Begründungen, die uns in unserer Arbeit nur lähmen, denn: Kauft ein Objektleiter bei einem neuen Lieferanten ein oder wechselt zu einem anderen, hat das immer den gleichen Grund: Wir brauchen Material was wir bis jetzt noch bei keinem anderen bezogen oder beziehen können oder: wir können woanders billiger, zuverlässiger und schneller kaufen.
Ende vom Lied: Der kaufmännische Leiter vertraut uns nicht, behindert und bremst unsere Arbeit, beeinflußt damit unser Ergebnis und gefährdet damit langfristig unsere Existenz
Erstellt am 27.06.2006 um 12:19 Uhr von Kölner
Da kann ich beim besten Willen kein MBR sehen.
Erstellt am 27.06.2006 um 13:09 Uhr von Lotte
@Kölner
eventuell nach §90 BetrVG??? (bitte nicht prügeln)
Erstellt am 27.06.2006 um 13:27 Uhr von Kölner
@Lotte
Ich gehe mal nicht davon aus, da der Arbeitsablauf an sich ja nicht (gemäß § 90 BetrVG) geändert wurde oder neue technische Verfahren angewandt werden. Der AN/AL soll nur die Erfassung von Lieferanten überprüfen und einige "Vorlageformularien" ausfüllen. Es gibt vor allem dahingehend ja auch keine Auswirkungen auf den AN!
Aber selbst wenn § 90 BetrVG zutreffen würde, Du wirst mir - hoffentlich - zustimmen, dass der BR hier keinerlei MBR hat und eher ein Informations- und Beratungsrecht.
Erstellt am 27.06.2006 um 13:30 Uhr von Lotte
@Kölner
natürlich stimme ich Dir zu, ich würde nie wagen, Dir zu widersprechen [nur manchmal ;-))]
Erstellt am 27.06.2006 um 17:40 Uhr von Kölner
@Lotte
Gut dann haben wir diese Thema schon einmal für alle Zeiten geklärt ;-))