Und gleich noch eine:
Soweit ich informiert bin, haben BR kein Mitbestimmungsrecht bei den Arbeitsanweisungen. Kann das denn sein? Betreffen diese denn nicht auch mittelbar oder unmittelbar Fragen der Ordnung des Betriebs? Aus den Fachkommentaren geht das jedoch nicht so hervor! Dann aber wärs doch für den AG ganz leicht: Um Fragen der Ordnung des Betriebs zum umgehen, macht er einfach eine Arbeitsanweisung daraus und schreibt mir da den unmöglichsten Schrott- vielleicht sogar gesetzeswidriges- rein und schon haben wir nicht mehr mitzureden? das kanns doch nicht sein oder??