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Darf Kopie einer Betriebsvereinbarung an Personal weitergegeben werden?

K
Kasimir
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle!

Meine Frage bezieht sich auf Betriebsvereinbarungen. Darf ich eine Kopie einer Betriebsvereinbarung an das betreffende Personal weitergeben oder darf das Personal die Betriebsvereinbarung nur einsehen?

Danke Euch für Antworten, Kasimir

2.900010

Community-Antworten (10)

V
Vannelle

19.05.2010 um 10:07 Uhr

BV`s sollten ausgehängt werden bzw. z.B. bei einer BV zur Gleitzeit jedem Mitarbeiter ausgehändigt werden

N
NixStreit

19.05.2010 um 10:12 Uhr

Mir fällt kein Grund ein, weshalb eine BV nicht als Kopie an MA weitergegeben werden dürfte!

M
Midnight

19.05.2010 um 10:13 Uhr

Es ehrt den BR wenn er sich darum kümmert, aber es ist Aufgabe des Arbeitgebers BVen zu veröffentlichen.

N
NixStreit

19.05.2010 um 10:19 Uhr

Es geht hier nicht darum wer das Recht hat eine BV zu veröffentlichen! Es geht darum, ob es seitens eines BR Gründe gibt, eine BV nicht als Kopie an MA auszuhändigen!

K
Kasimir

19.05.2010 um 10:23 Uhr

Hallo an alle!

Danke Euch für Eure Antworten. Meine Frage ist damit voll zufrieden beantwortet.

MfG Kasimir

M
Midnight

19.05.2010 um 10:23 Uhr

Habe ich gesagt, es ist verboten?

N
NixStreit

19.05.2010 um 11:03 Uhr

Habe ich gesagt das Du gesagt hast das es verboten ist? Du hast nicht gesagt das es erlaubt wäre sondern eine unnötige Fragestellung in die Frage reininterpretiert die da nicht reingehört.

M
Midnight

19.05.2010 um 11:10 Uhr

Dein Nick ist eine Täuschung! Ich habe gesagt, das es den BR ehrt wenn er sich kümmert. Ergo erlaubt. Und bemängelt, das der BR mal wieder Aufgaben übernehmen muß, die nicht seine sind, weil der Arbeitgeber seinen nicht nachkommt. Ich habe nichts in diese Frage reininterpretiert und du solltest dir eine neue Glaskugel zulegen. Und/oder sie nicht im Urlaub verleihen.

N
NixStreit

19.05.2010 um 11:16 Uhr

Mein Nick ist keine Täuschung! Ich lege nur Fakten auf den Tisch und nach diesen hast Du eben etwas in die Frage des TE reininterpretiert was er schlicht nicht wissen wollte! Oder lautete die Frage: "Wer darf eine BV veröffentlichen?"? Ich denke nein!

M
Midnight

19.05.2010 um 11:33 Uhr

Diese Aussagen zeugen nicht von ausgeprägten kognitiven Fähigkeiten. Das ist nicht weiter schlimm. Man sollte es nur nicht so offen zur Schau stellen.

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