Erstellt am 19.05.2010 um 08:07 Uhr von Vannelle
BV`s sollten ausgehängt werden bzw. z.B. bei einer BV zur Gleitzeit jedem Mitarbeiter ausgehändigt werden
Erstellt am 19.05.2010 um 08:12 Uhr von NixStreit
Mir fällt kein Grund ein, weshalb eine BV nicht als Kopie an MA weitergegeben werden dürfte!
Erstellt am 19.05.2010 um 08:13 Uhr von Midnight
Es ehrt den BR wenn er sich darum kümmert, aber es ist Aufgabe des Arbeitgebers BVen zu veröffentlichen.
Erstellt am 19.05.2010 um 08:19 Uhr von NixStreit
Es geht hier nicht darum wer das Recht hat eine BV zu veröffentlichen! Es geht darum, ob es seitens eines BR Gründe gibt, eine BV nicht als Kopie an MA auszuhändigen!
Erstellt am 19.05.2010 um 08:23 Uhr von Kasimir
Hallo an alle!
Danke Euch für Eure Antworten. Meine Frage ist damit voll zufrieden beantwortet.
MfG
Kasimir
Erstellt am 19.05.2010 um 08:23 Uhr von Midnight
Habe ich gesagt, es ist verboten?
Erstellt am 19.05.2010 um 09:03 Uhr von NixStreit
Habe ich gesagt das Du gesagt hast das es verboten ist? Du hast nicht gesagt das es erlaubt wäre sondern eine unnötige Fragestellung in die Frage reininterpretiert die da nicht reingehört.
Erstellt am 19.05.2010 um 09:10 Uhr von Midnight
Dein Nick ist eine Täuschung!
Ich habe gesagt, das es den BR ehrt wenn er sich kümmert. Ergo erlaubt.
Und bemängelt, das der BR mal wieder Aufgaben übernehmen muß, die nicht seine sind, weil der Arbeitgeber seinen nicht nachkommt.
Ich habe nichts in diese Frage reininterpretiert und du solltest dir eine neue Glaskugel zulegen. Und/oder sie nicht im Urlaub verleihen.
Erstellt am 19.05.2010 um 09:16 Uhr von NixStreit
Mein Nick ist keine Täuschung! Ich lege nur Fakten auf den Tisch und nach diesen hast Du eben etwas in die Frage des TE reininterpretiert was er schlicht nicht wissen wollte! Oder lautete die Frage: "Wer darf eine BV veröffentlichen?"? Ich denke nein!
Erstellt am 19.05.2010 um 09:33 Uhr von Midnight
Diese Aussagen zeugen nicht von ausgeprägten kognitiven Fähigkeiten.
Das ist nicht weiter schlimm. Man sollte es nur nicht so offen zur Schau stellen.