Erstellt am 18.05.2010 um 10:00 Uhr von Vannelle
Die gewählten schriftlich informieren! Die Ersatzmitglieder sehen es ja am Aushang.
Wenn die gewählten die Wahl schriftlich annehmen dann ist das der beste Weg. Sollten die gewählten nicht innerhalb von 3 Tagen die Wahl schriftlich oder mündlich ablehnen haben Sie automatisch die Wahl angenommen.
Erstellt am 18.05.2010 um 13:53 Uhr von Alleinikowski
Danke für die Antwort!
Heute haben wir die Stimmenauszählung.
Was mache ich wenn einer der gewählten Krank ist?
Wenn ich ihn schriftlich über den Postweg informiere ist der Brief ja frühstens Donnerstag da.
(Heute geht keine Ausgangspost mehr raus)
Am Freitag würde ja dann die Erklärungsfrist ablaufen.
Dann hat man ja keine möglichkeit die Wahl schriftlich abzulehnen. Oder?
Erstellt am 18.05.2010 um 14:17 Uhr von peters
Es sind drei Arbeitstage *nach Zugang* als Frist zu sehen.