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Benachrichtigung der Gewählten in den BR

A
Alleinikowski
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, nach der Stimmenauszählung werden die Gewählten ja schriftlich benachrichtigt (3 BR Mitglieder). Werden auch die Ersatzmitglieder informiert, also die Personen die auf 4 und 5 sind? (Es gab nur 5 Bewerber) Kann ich die Gewählten auch telefonisch informieren und reicht es, wenn Sie mir mündlich mitteilen, dass Sie die Wahl annehmen oder nicht?

Gruß

1.44003

Community-Antworten (3)

V
Vannelle

18.05.2010 um 12:00 Uhr

Die gewählten schriftlich informieren! Die Ersatzmitglieder sehen es ja am Aushang. Wenn die gewählten die Wahl schriftlich annehmen dann ist das der beste Weg. Sollten die gewählten nicht innerhalb von 3 Tagen die Wahl schriftlich oder mündlich ablehnen haben Sie automatisch die Wahl angenommen.

A
Alleinikowski

18.05.2010 um 15:53 Uhr

Danke für die Antwort! Heute haben wir die Stimmenauszählung. Was mache ich wenn einer der gewählten Krank ist? Wenn ich ihn schriftlich über den Postweg informiere ist der Brief ja frühstens Donnerstag da. (Heute geht keine Ausgangspost mehr raus) Am Freitag würde ja dann die Erklärungsfrist ablaufen. Dann hat man ja keine möglichkeit die Wahl schriftlich abzulehnen. Oder?

P
peters

18.05.2010 um 16:17 Uhr

Es sind drei Arbeitstage nach Zugang als Frist zu sehen.

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