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Benachrichtigung der Gewählten nicht bei nachrückenden Ersatzmitgliedern ?

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michaelmichael
Jan 2019 bearbeitet

nach der Wahl bin ich erstes Ersatzmitglied im BR , nun hat ein ordendlich gewählter BR in der 3 Tages Frist abgelehnt. Ich bin nun zur konstuirenden Sitzung eingeladen, habe aber keine Benachrichtigung erhalten dass ich nun im BR bin. Habe ich dann keine Bedenkzeit ? Kann das im nachhinein nicht zu Problemen kommen ?

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Community-Antworten (2)

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monalisa

03.04.2010 um 00:38 Uhr

@2x michael, naja, ich würde mal sagen, dass der Wahlvorstand da ein bischen geschlafen hat! In dem Moment, in dem der Kollege die Wahl ablehnt, hätte man dich als Nachfolger benachrichtigen müssen. Aber m. E. dürfte es aus diesem Grund keine Probleme geben. Du nimmst an der konstituierenden Sitzung als regulärer Betriebsrat teil oder lehnst die Wahl ebenfalls ab.

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Shadowweaver

05.04.2010 um 22:12 Uhr

Da muß ich MonaLisa recht geben da hätte der Wahlvorstand etwas flotter reagieren müssen aber nach §25 Abs.2 des Betriebsverfassungsgesetzes haben sie das richtige gemacht trotzdem solltest du auf die Schriftform bestehen.Das sollte kein Problem sein dir einen Zweizeiler mit § fertig zu machen.

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