Erstellt am 18.05.2010 um 09:44 Uhr von rolfo
Erstellt am 18.05.2010 um 10:13 Uhr von DrHouse
danov,
es kann doch sein, daß das BR-Mitglied trotz Erwerbsminderungsrente zur Sitzung
kommen möchte. Dann wird kein Ersatz geladen.
Eine Zeitgutschrift gibt es für das BR-Mitglied nicht, aber Fahrtkosten können beim
AG abgerechnet werden.
Gruß Dr.House
Erstellt am 18.05.2010 um 10:17 Uhr von waschbär
@danov,
klarer Abwesenheitsgrund mit Ladung Ersatz ! wenn BRM wieder Genesen, hat er sein Mandat zurück
Vieleicht solltet ihr ihm fragen OB er sein Mandat überhauopt behalten will, er "übt" es ja gar nicht aus...
Erstellt am 18.05.2010 um 10:30 Uhr von DrHouse
waschbär,
ganz so ist es nicht.
Du kannst ihm nicht einfach das Mandat "wegnehmen".
Wenn er will, hat er voll das Recht an Sitzungen teilzunehmen, denn er ist immer noch
Betriebsangehöriger.(ist mit Mutterschutz zu vergleichen, auch hier kann das BR-Mitglied teilnehmen, wenn es möchte.) Lädst Du dennoch ein Ersatzmitglied ist das nicht rechtens.
Wenn jemand erwerbsunfähig ist, heißt das nicht, daß er an Sitzungen nicht teilnehmen kann.
Sagt das BR-Mitglied jedoch, daß es nicht zur Sitzung kommen kann, darf Ersatz geladen werden.
Gruß Dr.House
Erstellt am 18.05.2010 um 11:35 Uhr von Waschbär
@DrHouse,
ich meinte auch nicht wegnehmen.... das schreibst du nur weil ich ein waschbär bin und es da einige vorurteile gibt....
Aber bei der langenabwesenheit und das zu beginn sollte der BRM überlegen OB sein AMT sinn macht ?!
Oder ob es nicht besser für BR und Belegschaft wäre wenn er sein Mandat ab gibt damitt dann ein ander gleich Sattel fest ist...
Die Situation ist ja sehr schlecht für den BR !
und möchtest du das EBRM sein ? Das bringt es doch nicht, ein Amt mus sinn machen UND es muss ausgeübt werden. Ansonsten sind die Motive warum ich in den BR wollte wohl recht klar und egoistisch...
finde ich....
BR Arbeit soll was für die Zukunft sein, und eine AMTSperiode reicht oft nicht um sattelfest zu werden, warum also nicht zeit nachwuchs an die Macht lassen??????
Erstellt am 18.05.2010 um 11:56 Uhr von DrHouse
Lieber Waschbär,
ich unterstelle Dir doch nichts B ö s e s, aber die Entscheidungsfreiheit diesbezüglich liegt nun mal beim BR-Mitglied.
Gruß Dr.House
Erstellt am 18.05.2010 um 12:58 Uhr von Waschbär
@Dr.House,
Meinungen ändern sich, deshalb sollte auch mit der Person Gesprochen werden.... Es soll ja der Belegschaft zu gute kommen.
Zwang ist relativ.....