Wer leitet unsere Firma weiter - inwieweit kann, oder muß der Betriebsrat in so einer Situation mitreden, oder mitentscheiden?
Hallo,
wir haben seit einer Woche in unseren Firma einen neuen 3-Köpfigen Betriebsrat. So weit so gut, das freut die Mitarbeiter. Jetzt hat sich nur folgende Situation ereignet, mit der wir gar nicht, und wahrscheinlich jeder andere auch nicht damit gerechnet hat, ereignet: Unser Chef hat einen Schlaganfall erlitten. Die Frage ist nun, wie soll es weiter gehen. Von der Betriebsratsarbeit haben wir noch keine Ahnung, da der Betriebsrat auch für uns Neuland ist. Im Moment ist seine Lebensabschnittsgefährtin (Cheffin) diejenige, die das sagen hat (wenn sie wenigstens ein wenig Ahnung hätte), doch inwieweit kann, oder muß der Betriebsrat in so einer Situation mitreden, oder mitentscheiden? Kann, bzw. darf unser Chef dann eigentlich noch unsere Firma leiten? (Rein rechtlich)
Gruß CNC Fräser
Community-Antworten (2)
23.10.2007 um 22:24 Uhr
Also der BR darf und kann nciht in das operative Tagesgeschät der GL einfluß nehmen. Wer die Firma Leitet ist nicht euer Problem. Wenn euer Chef die Chefin als seine Vertretung bestimmt hat, oder nie über sowas nachgedacht hat, ist es seine Sache. Das Direktionsrecht liegt beim AG.
24.10.2007 um 12:33 Uhr
Moin CNC Fräser, welche Rechtsform hat die Forma denn? Irgendjemand sollte doch Handlungsvollmacht haben....
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