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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wer leitet unsere Firma weiter - inwieweit kann, oder muß der Betriebsrat in so einer Situation mitreden, oder mitentscheiden?

CF
CNC Fräser
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben seit einer Woche in unseren Firma einen neuen 3-Köpfigen Betriebsrat. So weit so gut, das freut die Mitarbeiter. Jetzt hat sich nur folgende Situation ereignet, mit der wir gar nicht, und wahrscheinlich jeder andere auch nicht damit gerechnet hat, ereignet: Unser Chef hat einen Schlaganfall erlitten. Die Frage ist nun, wie soll es weiter gehen. Von der Betriebsratsarbeit haben wir noch keine Ahnung, da der Betriebsrat auch für uns Neuland ist. Im Moment ist seine Lebensabschnittsgefährtin (Cheffin) diejenige, die das sagen hat (wenn sie wenigstens ein wenig Ahnung hätte), doch inwieweit kann, oder muß der Betriebsrat in so einer Situation mitreden, oder mitentscheiden? Kann, bzw. darf unser Chef dann eigentlich noch unsere Firma leiten? (Rein rechtlich)

Gruß CNC Fräser

4.40002

Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

23.10.2007 um 22:24 Uhr

Also der BR darf und kann nciht in das operative Tagesgeschät der GL einfluß nehmen. Wer die Firma Leitet ist nicht euer Problem. Wenn euer Chef die Chefin als seine Vertretung bestimmt hat, oder nie über sowas nachgedacht hat, ist es seine Sache. Das Direktionsrecht liegt beim AG.

S
SSGG

24.10.2007 um 12:33 Uhr

Moin CNC Fräser, welche Rechtsform hat die Forma denn? Irgendjemand sollte doch Handlungsvollmacht haben....

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