Petze im Betrieb
Moin Hier war neulich ein Fall beschrieben, der auch auf unsere Firma zutrifft. Leider habe ich das Ergebnis nicht mehr verfolgen können. Also...........
Wir haben in unserere Firma einen Mann der alle Kollegen verpetzt. Wird irgendwo etwas angestellt, ist er im Büro und berichtet es dem Chef. Aber das ist nicht das schlimmste. Er denkt sich auch manchmal Geschichten aus, oder wenn er selber mal einen Schaden angerichtet hat, geht er zum Chef und erzählt ihm, es wäre ein anderer gewesen.
Natürlich ist dieser Kerl vom Chef höchst gern gesehen. Ist ja auch klar , denn durch ihn erfährt er ja immer was so läuft. Nur finde ich, dass wenn er sich schon Gecshichten aus den Fingern saugt, damit zum "Alten" geht und der unbescholtene Arbeiter antreten und sich auch noch rechtfertigen muss, geht wirklich zu weit.
Unsere "Petze" kann quasi in der Firma machen was er will, ihm passiert nix. Er legt sich auch mit jedem an. Die Firmanleitung hält ihm immer die Hand vorm........
Wir gesagt, es gab einen ähnlichen Fall vor ein paar Wochen. Ich weiß nicht wie er ausging. Habt ihr Lösungsvorschläge ? (Außer Haue)
Community-Antworten (4)
18.05.2010 um 12:03 Uhr
Denke das fällt unter " Störung des Betriebsfriedens" das hat der AG zu beseitigen. Auch sollte man eroieren ob hier eine Art Mobbing stattfindet, auch diese hat der AG zu beseitigen. Ansonsten könnt Ihr Zwangsgeld androhen. Mischt der AG da mit, ist das "Bossing". Ihr könnt eine Art Mobbingtagebuch führen, wo diese "Petzaktionen" aufgeführt werden. Noch besser wäre eine BV zum Thema Mobbing. Macht mal eine Mitarbeiterzufriedensheitumfrage und legt diese dem Chef vor... auch ne Möglichkeit.
- Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für einen harmonischen Arbeitsplatz zu sorgen (§75 BetrVG))
2.§ 84 Beschwerderecht
Von besonderer Bedeutung für Mobbing-Opfer ist das Beschwerderecht:
(1) Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen.
(2) Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden und, soweit er die Beschwerde für berechtigt erachtet, ihr abzuhelfen.
(3) Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen.
18.05.2010 um 15:00 Uhr
@Paddy, lade ihn in die kneipe ein und dann sage ihn mal was du von seiner art hältst und zeige ihm auch gleich was passiert wenn er das nicht lässt.
ich habe da noch ein paar tolle tipps aus der schul und bundeswehrzeit. Was petzen angeht.
18.05.2010 um 20:27 Uhr
Hallo und danke für eure Antworten.
Leider kann ich mit Taurus´s Antworten nicht viel werden. Sie sind zwar gut gemeint und auch richtig, aber wie gesagt, wenn der AG da mit drin hängt......und das natürlich nicht öffentlich.......wird er das kaum abstellen. Im Gegenteil, er freut sich, je mehr Unfrieden in der Firma herscht je besser. Wenn der AG das nicht unterstützen würde hättest du bestimmt Recht mit deinen Antworten.
Da ist der Vorschlag von Waschbär schon fast besser.........nur bin ich leider (oder Gottseidank) trockener Alki und Kneipe ?????.....Nö lass mal.Die 22 Jahre sollen ja nicht umsonst gewesen sein. Aber so in der Richtung "Dunkle Ecke....Sack übern Kopf....Knüppeldruff"......da kommen wir schon langsam in die richtige Richtung. ;-)
19.05.2010 um 00:09 Uhr
Waschbär ist auf dem Bodybuildingtrip (Taplettenunterstüzt) und gibt den ganz Harten
uhhhhhhhh wie beeindruckend
wie hilfreich
AG´s Liebling kommt man so natürlich nicht bei man begibt sich auf eine Stufe, auf die man sich nicht begeben sollte
dann eher die Lügenmärchen dokumentieren (Straftatbestände wären Verleumdung,üble Nachrede) und evtl mal den § 104 BetrVG langfristrig vorbereiten
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