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Petze aus dem Betriebsrat - Ausschluß beantragen?

S
schwabennase
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Gemeinde,

ich habe mal wider einen interessanten Sachverhalt zur Diskussion :-)

In unserem 17-köpfigen BR haben wir einen offenen Brief an unseren Vorstandsvorsitzenden geschrieben und ihn gebeten, offen zu bstimmten Fragestellungen Stellung zu nehmen. Diesem Schreiben wurde von der Mehrzahl der BR Mitglieder zugestimmt. Ein BR Kollege ist nun nach dem Zugang des Schreibens an den Vorstand zu diesem gelaufen und hat sich gegenüber diesem Vorstand von unserem Schreiben distanziert.

Dass das Verhalten des einzelnen BR nicht o.k ist, ist wohl (glaube ich) allen klar. Aber wie sieht es rechtlich aus? Kann ich BetrVG § 23 heranführen und einen Ausschluß beantragen? Wie seht Ihr das?

Vielen Dank - Schwabennase

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Community-Antworten (3)

H
Heinz

13.10.2006 um 17:00 Uhr

das Verhalten ist nicht o. k. Wenn er Abstimmungsergebnisse ausplaudert ist das sicherlich angreifbar. Hat er aber nur seine Meinung kunt getan, zählt das zur freien Meinungsäußerung. Viele Betriebsräte müssen sich mit Maulwürfen rumschlagen. Wichtig ist, dass das im BR Gremium diskutiert wird.

M
Mona-Lisa

13.10.2006 um 17:13 Uhr

@Schwabennase, ich denke nicht, dass er Abstimmungsergebnisse ausgeplaudert hat. Er wollte sich von dem Beschluss distanzieren. Abgesehen davon, dass dieses Verhalten nicht in Ordnung ist, rechtfertigt das noch lange kein Ausschlussverfahren nach dem 23iger! Das ist kein grober Verstoss! Viel mehr liegt das Grundproblem innerhalb des Betriebsratsgremium und gehört dort "ausführlichst" diskutiert!

P
packer

16.10.2006 um 17:07 Uhr

hi,

wieso ist das verhalten des einzelnen nicht in ordnung? rechtlich? moralisch? ihr geht davon aus, daß eine überstimmung des einzelnen ihn zum schweigen zwingt? wo steht geschrieben, daß er nicht kundtun darf, das er dagegen gestimmt hat? moralisch könnt ihr ihn verdammen, aber gremium heisst doch in einer demokratie nicht auf gedeih und verderben? vieleicht hat der kollege auch ernstzunehmende gründe dieses zu tun?

wenn ich suche, finde ich bestimmt auch eine rechtssprechung, daß er das tun darf... da bin ich mir sehr sicher...

setzen und nachdenken!

gruß vom packer

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