Erstellt am 13.10.2006 um 15:00 Uhr von Heinz
das Verhalten ist nicht o. k. Wenn er Abstimmungsergebnisse ausplaudert ist das sicherlich angreifbar. Hat er aber nur seine Meinung kunt getan, zählt das zur freien Meinungsäußerung. Viele Betriebsräte müssen sich mit Maulwürfen rumschlagen. Wichtig ist, dass das im BR Gremium diskutiert wird.
Erstellt am 13.10.2006 um 15:13 Uhr von Mona-Lisa
@Schwabennase,
ich denke nicht, dass er Abstimmungsergebnisse ausgeplaudert hat. Er wollte sich von dem Beschluss distanzieren. Abgesehen davon, dass dieses Verhalten nicht in Ordnung ist, rechtfertigt das noch lange kein Ausschlussverfahren nach dem 23iger!
Das ist kein grober Verstoss!
Viel mehr liegt das Grundproblem innerhalb des Betriebsratsgremium und gehört dort "ausführlichst" diskutiert!
Erstellt am 16.10.2006 um 15:07 Uhr von packer
hi,
wieso ist das verhalten des einzelnen nicht in ordnung?
rechtlich? moralisch?
ihr geht davon aus, daß eine überstimmung des einzelnen ihn zum schweigen zwingt?
wo steht geschrieben, daß er nicht kundtun darf, das er dagegen gestimmt hat?
moralisch könnt ihr ihn verdammen, aber gremium heisst doch in einer demokratie nicht auf gedeih und verderben?
vieleicht hat der kollege auch ernstzunehmende gründe dieses zu tun?
wenn ich suche, finde ich bestimmt auch eine rechtssprechung, daß er das tun darf... da bin ich mir sehr sicher...
setzen und nachdenken!
gruß vom packer