W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie verhalte ich mich als BR bei einem internen Konflikt?

F
Fragetante
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo bin neue BR'in. Eine Kollegin(Freiberufler) hat sich im Vertrauen wegen einem Konflikt an mich gewandt mit ihrer Kollegin (Festangestellte). Die Festangestellte betrügt nach Meinung der Kollegin ständig den AG um Zeiten. Sie ist alleine zuständig für eine unserer Geschäftsstellen (Dienstleistung) und geht permanent früher als geplant/macht GS zu. Außerdem macht sie wesentlich länger Mittagspause als geplant. Die eine Kollegin will nun nicht, dass sie als Petze dasteht. Wie gehe ich nun vor? Muss ich den Geschäftsführer informieren oder reicht ein Gespräch im Vertrauen mit der Angestellten, dass sie sich an Arbeitszeiten zu halten hat? Wie geht man bei solchen Vorwürfen am besten vor?

1.409016

Community-Antworten (16)

G
gironimo

26.07.2016 um 20:29 Uhr

ein Gespräch im Vertrauen mit der Angestellten,<

auf jeden Fall erst einmal das. Vielleicht gibt es ja auch eine ganz andere Erklärung für Ihr Verhalten.

M
Moreno

26.07.2016 um 21:09 Uhr

Jetzt frag ich mich was geht die Fragetante das an wie andere Mitarbeiter arbeiten?

P
Pjöööng

26.07.2016 um 21:52 Uhr

Und was geht das den BR an?

Als BR muss man sich nun wirklich nicht vor jeden Wagen spannen lassen!

Was erwartet denn die Kollegin von Dir?

D
DummerHund

26.07.2016 um 22:47 Uhr

Als BR können mich viele Dinge was angehen. Mal angenommen es wäre ein kleiner Betrieb mit 1400 MA. Und mal angenommen der AG eine Abteilung schliessen, weil der Betrieb nicht das errechnete Plus am Ende des Jahres schreibt. Und mal angenommen, es würde sich herrausstellen das 1000 MA sich verhalten wie die eine hier dargestellte Person. Ist kein Muss, aber es könnte so sein.

Als BR kann ich nicht genug Input erhalten. Ob ich es atok verwende oder nur als Input mal in der Schublade lege ist eine Andere Sache. Und als BR würde ich nur dann reagieren wenn es eine offizielle Beschwerde an den BR ist oder war. Nur würde ich als BR auch dann der Frage nachgehen warum eine bestimmte Person sich über das Verhalten der anderen Person beschwert.

Es ist Richtig das man sich als BR nicht vor jedem Wagen spannen lassen muss. Und da hier eine Anfrage zu dem Thema steht, sieht es mir nocht nicht so aus als hätte sie sich schon anspannen lassen. Und die Fragestellerin hat sich dem Thema nicht aufgedrängt, sonderen dies ist an sie ran getragen worden. Nu fragt sie hier an, was auch mit ein Grund dieses Forums ist

L
Lennebub

27.07.2016 um 02:21 Uhr

Sollte man nicht erst überprüfen ob das überhaupt stimmt? Als Br könnte man sie doch mal zu entsprechenden Zeiten unangemeldet besuchen, fragen ob alles gut ist oder ob es Probleme gibt oder mal über neues quatschen. Nicht immer alles sofort glauben sondern erstmal in Frage stellen und eine eigene Meinung finden. Bei Konflikte Streitigkeiten sag ich dem "Kläger" immer: Schreib mir das mal auf / geb mir das schriftlich, damit ich das nicht falsch verstehe oder falsch rüberbringe.

Meistens hat sich das dann erledigt bzw trennt sich dann die Spreu vom Weizen. ; )

B
BRHamburg

27.07.2016 um 08:17 Uhr

Ich würde die Klägerin fragen was genau sie stört und welche Ängste sie vielleicht hat. Was soll bei der Geschichte am Ende für ein Ergebnis stehen? Und wie kann sie selber dieses Ziel erreichen? Das Gespräch mit der Dame die angeblich Arbeitszeit Betrug macht kann die Klägerin im Beisein des BR auch selber führen.

N
Nordling

27.07.2016 um 08:54 Uhr

Hallo Fragetante,

ich laufe konform mit der Meinung von Pjöööng. Einige Mitglieder in unserem Gremium haben sich schon bös in die Nesseln gesetzt, weil sie die Schmutztarbeit für die Anderen gemacht haben.

Inzwischen sind wir so weit, dass wir in solchen Angelegenheiten auf den §85 BetrVG verweisen und keine anonymen Beschwerden mehr annehmen. Wer einen Missstand beheben möchte oder sich durch irgendjemanden angegriffen fühlt sollte offen dazu stehen und sich nicht hinter dem Rücken des BR verstecken. Wenn die Sache nämlich in die Hose geht, seid ihr die Dummen und die anderen weisen alles von sich nach dem Motto „… sooo war das ja alles gar nicht…..“

P
Pjöööng

27.07.2016 um 11:27 Uhr

Wobei eine Beschwerde nach § 85 hier nicht geführt werden könnte.

Aus meiner Sicht sollte man am Ende eines solchen Vortrages immer fragen: "Was erwartest Du von mir?"

F
Fragentante

27.07.2016 um 20:03 Uhr

Hallo zusammen,

vielen Dank erst mal.

Also ich habe noch gar nichts unternommen und auch zu der Kollegin gesagt, dass ich mir selbst ein Bild der Lage machen muss, bevor ich überhaupt etwas dazu sage.

Zwei Welten, zwei Meinungen. Ich finde den Vorschlag mit den Besuchen gut, unngekündigt. Heute habe ich einfach mal angerufen und tatsächlich war um 15.45 Uhr niemand mehr da (Dienstschluss wäre 16 Uhr). Ich möchte mich aber wirklich nicht gleich in ein Fettnäpfchen setzen, werde beobachten und eventuell ein Gespräch mit beiden anordnen.

So gesehen wär es auch Sache der Firma die Arbeitszeiten zu kontrollieren, aber es gibt eine Art Vertrauensarbeitszeit.

P
Pjöööng

27.07.2016 um 22:00 Uhr

"Ein Gespräch mit beiden anordnen"?

Vielleicht solltest Du mal eine Grundlagenschulung besuchen um Deine Aufgaben kennenzulernen.

D
DummerHund

27.07.2016 um 22:08 Uhr

Wie gesagt Fragetante, sammeln kannst du vieles, nur seit ihr nicht offiziell dazu beauftragt worden. Hier reicht auch eine einzelene Anfrage an ein einzelnes BRM nicht aus. Beherzige einfach deinen eigenen letzten Satz.

M
Moreno

28.07.2016 um 13:50 Uhr

Ich bin bei Pjöööng hier sollte dringend Grundschulung angesetzt werden bevor Miss Fragentante Marple als Betriebshoppydetektiv durch die Gegend läuft ;-)

F
Fragetante

28.07.2016 um 18:53 Uhr

Eine Schulung habe ich tatsächlich. Ich bin erst seit dem 1.7 Betriebsrätin. Daher habe ich wirklich kaum Ahnung.

Ich werde wohl besser einen der "Alten BR" fragen.

D
DummerHund

28.07.2016 um 22:48 Uhr

Das so manch ein Fragender mal Fehler gemacht hat mag ja noch angehen. Auch die Fragen hier sind gut wenn man sich nicht sicher ist.

W§as unterirdisch ist, sind solche Antworten "bevor Miss Fragentante Marple als Betriebshoppydetektiv durch die Gegend läuft ;-)"

Da nützt zum Schluss auch kein Smily.

L
Lennebub

29.07.2016 um 11:10 Uhr

Man kann die Person doch drauf ansprechen, so von Kollege zu Kollege. In etwa so nach dem Motto: "Du hör mal wollte dich mal erreichen, fragen wie so geht und so. Bist aber nie zu erreichen hast du neue Arbeitszeiten?"

P
Pjöööng

29.07.2016 um 11:30 Uhr

"Gut gemeint" ist die Mutter von "schlecht gemacht".

Ich würde in solch einem Fall IMMER dazu raten, den Fall zuallererst mal im BR-Gremium zu besprechen und keinesfalls alleine loszustürmen. Häufig ist dann schon mal die Reaktion der BR-Kollegen "Ach, war sie jetzt endlich auch bei Dir?"

Ihre Antwort