Erstellt am 17.05.2010 um 19:30 Uhr von geploeg
Können schon, bringt dem Unternehmen aber nix;=)
Es gibt dazu keinen BR Beschluss, oder?
Erstellt am 17.05.2010 um 20:17 Uhr von Tanzbär
> stellvertretendes Betriebsratsmitglied
Ich nehme an, du meinst ein Ersatzmitglied, das bereits schon als Ersatz tätig war und dessen Amtszeit wieder vorbei ist?
Was soll der unterschreiben? Sozialplan?
Der wird vom Betriebsrat verhandelt und vom Vorsitzenden nach entsprechender Beschlussfassung unterschrieben. Da ist ein "normaler Arbeitnehmer mit nachwirkendem Kündigungsschutz" außen vor!
Und wie kann man den denn zwingen? Peitsche oder Kalaschnikow? ;-)