Erstellt am 17.05.2010 um 15:41 Uhr von lister
Hallo! Bei dem vereinfachten einfachen Wahlverfahren können beim Wahlvorstand bis spätestens drei Tage vor der Wahlversammlung,d.h. bei uns bis 15.5.2010 die nachträgl. stimmabgabe beantragt werden.Wäre also zu spät und es wird bestimmt in den anderen Verfahren nicht anders sein. Aber habt ihr das im Wahlausschreiben nicht schon festgelegt?
Erstellt am 17.05.2010 um 15:44 Uhr von Verunsicherung
Bei uns ist das normale Wahlverfahren...195 MA...
WA hängt seit 01.04.10
Erstellt am 17.05.2010 um 17:09 Uhr von webun
@Verunsicherung
Die Versendung der Briefwahlunterlagen muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Stimme rechtzeitig, d. h. bis Ende der Öffnung des Wahllokals, erfolgen kann.
Also: wenn der WV die Briefwahlunterlagen eine Stunde vor Wahlende zu einem Wähler bringt, die ausgefüllten Unterlagen gleich wieder mitnimmt und den Stimmzettelumschlag bis zum Wahlende in die Urne wirft, ist alles korrekt. Bei Euch also: korrekt gelaufen.
@lister
Briefwahl bedeutet schriftliche Stimmabgabe, nicht nachträgliche.
Erstellt am 17.05.2010 um 19:18 Uhr von roterzorn
Hallo,
es kommt doch wesentlich darauf an, was im Wahlausschreiben verkündet wurde.
Briefwahl ist immer die Ausnahme.
Wurden die Briefwahlunterlagen von den Kollegen angefordert oder soll auf diese
Art und Weise nur die Wahlbeteiligung angehoben werden?
Von sich aus darf der Wahlvorstand nicht zur Briefwahl auffordern indem er einfach
mit Briefwahlunterlagen einen anderen Betriebsteil aufsucht.
Da gibt es Urteile. Auch wenn ein MItglied des Wahlvorstandes allein mit Briefwahlunterlagen unterwegs ist, sagt das Gericht Fälschung nicht ausgeschlossen!!!
Die Wahl ist dann anfechtbar.
Unter den Umständen überhaupt nicht korrekt gelaufen.