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BR Wahl 2010

V
Verunsicherung
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, auch wir haben morgen 18.05. BR Wahl.

Nun habe ich gerade gesehen das der WV noch Briefwahlunterlagen für einen Betriebsteil fertigstellt und diese heute noch in den Betriebsteil fahren will.

Ist das soweit in Ordnung oder greift der WV hier in das Wahlprozedere ein ?

Wann dürfen zuletzt Wahlunterlagen versandt werden ?

Danke.

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Community-Antworten (4)

L
lister

17.05.2010 um 17:41 Uhr

Hallo! Bei dem vereinfachten einfachen Wahlverfahren können beim Wahlvorstand bis spätestens drei Tage vor der Wahlversammlung,d.h. bei uns bis 15.5.2010 die nachträgl. stimmabgabe beantragt werden.Wäre also zu spät und es wird bestimmt in den anderen Verfahren nicht anders sein. Aber habt ihr das im Wahlausschreiben nicht schon festgelegt?

V
Verunsicherung

17.05.2010 um 17:44 Uhr

Bei uns ist das normale Wahlverfahren...195 MA... WA hängt seit 01.04.10

W
webun

17.05.2010 um 19:09 Uhr

@Verunsicherung Die Versendung der Briefwahlunterlagen muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Stimme rechtzeitig, d. h. bis Ende der Öffnung des Wahllokals, erfolgen kann. Also: wenn der WV die Briefwahlunterlagen eine Stunde vor Wahlende zu einem Wähler bringt, die ausgefüllten Unterlagen gleich wieder mitnimmt und den Stimmzettelumschlag bis zum Wahlende in die Urne wirft, ist alles korrekt. Bei Euch also: korrekt gelaufen.

@lister Briefwahl bedeutet schriftliche Stimmabgabe, nicht nachträgliche.

R
roterzorn

17.05.2010 um 21:18 Uhr

Hallo,

es kommt doch wesentlich darauf an, was im Wahlausschreiben verkündet wurde. Briefwahl ist immer die Ausnahme. Wurden die Briefwahlunterlagen von den Kollegen angefordert oder soll auf diese Art und Weise nur die Wahlbeteiligung angehoben werden? Von sich aus darf der Wahlvorstand nicht zur Briefwahl auffordern indem er einfach mit Briefwahlunterlagen einen anderen Betriebsteil aufsucht. Da gibt es Urteile. Auch wenn ein MItglied des Wahlvorstandes allein mit Briefwahlunterlagen unterwegs ist, sagt das Gericht Fälschung nicht ausgeschlossen!!! Die Wahl ist dann anfechtbar. Unter den Umständen überhaupt nicht korrekt gelaufen.

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