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Betriebsrat Büro

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Lennox755
Jun 2021 bearbeitet

Hallo, bin neu in den Betriebsrat gewählt wurden. Habe ich jetzt Anspruch auf einen Schlüssel für das BR Büros? Unser BRV und sein Stellvertreter Verwalten dies nämlich alleine.

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Community-Antworten (6)

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Catweazle

12.06.2021 um 17:47 Uhr

Du hast das Recht jederzeit, ohne Ausnahme, sämtliche Unterlagen einzusehen.

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Lennox755

12.06.2021 um 17:53 Uhr

Ja was ist zb mit Mitarbeitergespräche oder wenn ich in der Nachtschicht(wo beide nicht da sind) die Möglichkeit habe das Büro zu nutzen? Ich bin doch ein gleichwertiges Mitglied

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Catweazle

12.06.2021 um 18:12 Uhr

Die Unterlagen werden wohl im Büro sein. Also kannst du es auch nutzen.

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DummerHund

12.06.2021 um 19:10 Uhr

Du bist Gleicher unter Gleichen und hast daher ein Anspruch auf einen Schlüssel zum BR Büro.

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Challenger

13.06.2021 um 12:29 Uhr

LArbG Baden-Württemberg Beschluß vom 20.2.2013, 13 TaBV 11/12

Zum Anspruch eines Betriebsratsmitglieds gegenüber dem Betriebsrat auf Überlassung eines Schlüssels für das Betriebsratsbüro

Leitsätze

Das Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Betriebsrats aus § 34 Abs. 3 BetrVG kann für ein Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf Überlassung eines Schlüssels für das Betriebsratsbüro begründen, wenn dem Betriebsrat eine solche Überlassung tatsächlich möglich und zumutbar ist und anderenfalls ein jederzeitiges Einsichtnahmerecht des Betriebsratsmitglieds nicht gewährleistet werden kann.

Tenor

  1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 19. November 2012 (Az.: 3 BV 7/12) abgeändert und der Betriebsrat verpflichtet, dem Antragsteller einen Schlüssel zum Betriebsratsbüro zur Verfügung zu stellen.

  2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen

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celestro

13.06.2021 um 20:57 Uhr

bitte beachten:

"und anderenfalls ein jederzeitiges Einsichtnahmerecht des Betriebsratsmitglieds nicht gewährleistet werden kann."

wenn der BR also die Daten alle digital (und die BRM Zugriff darauf) vorliegen hat ....

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