Erstellt am 17.05.2010 um 14:07 Uhr von paula
eine Abmahnung muss damit sie wirksam ist sehr deutlich darauf hinweisen, was passiert wenn ein MA sein Verhalten ändert. Daher ist eine Abmahnung ohne den Hinweis auf die Folgen unwirksam.
Ob die Abmahung in den hier geschilderten Fällen wirksam ist kann man nur beurteilen wenn man sich die Abmahnung genau im Wortlaut anschaut
Erstellt am 17.05.2010 um 14:18 Uhr von Waschbär
@Brentan,
er hat also für das gleiche vergehen, die selbe Abmahung erhalten ?
Automatisch geht gar nichts der AG muss es schon wollen, das auf einer abmahung die Kündigung folgt ist reine sache des AGs.
Erstellt am 17.05.2010 um 14:39 Uhr von ridgeback
Brentan,
falls der MA für das 2. zuspätkommen wiederum eine Abmahnung erhält und zusätzlich eine Kündigung ausgesprochen würde, wäre diese in meinen Augen anfechtbar.
Erstellt am 17.05.2010 um 14:44 Uhr von mainpower
Hallo,
nach 3 maliger verspätung hagelt es sofort eine Abmahnung. Verstehe die Aufregung nicht. Wenn ein MA drei mal zu spät kommt "steht Ihm eine Abmahnung zu". Es ist das legitime recht des AG das mehrmalöige zu spät kommen Abzumahnen. Der hinweis auf mögliche Folgen gehört, wie schon @paula schreibt, mit in die Abmahnung.
Es gibt eine ganz einfache Lösung für das Problem: Pünktlich kommen!
Erstellt am 17.05.2010 um 15:32 Uhr von Waschbär
@mainpower,
NÖ ! Ich finde es nicht so ! zumal mir die Gründe nicht bekannt sind warum er dreimal Verschlafen hat, für mich wäre auch wichtig länge, abstände und gründe. UND hatte er die Option rechtzeitig Bescheid zu sagen ? "Hallo, ich komme Später" ????
Mh, welch Schaden entstanden dem AG ist ???? .-)
Ach ja.. mein Chefe dem ich grade gesagt habe was ich vom Schlecker modell halte und wie ich es finde das die Regierung ihre Diäten erhöt hat (ohne streik)
Der fragte mich was ich dagen machen kann.... mit Verdi komme ich ja nicht weit ! Und solange der Hund sich die Eier lecken kann solange machen AGs sich an die Sozialenbelange der ANs ran.
er sagte er sieht mich schon im Unergrund, so als Che Waschbär :-)
oder fidel Bärwasch ...
Erstellt am 17.05.2010 um 15:57 Uhr von Vannelle
@Brentan
Folgen: Kommt es zu einer weiteren gleichartigen Pflichtverletzung in einem zeitnahen Abstand (ca 2 Jahre), ist eine Kündigung möglich
AG muß in die Abmahnung die möglichen Folgen bei einer 2 Abmahnung reinschreiben ansonsten wäre die erste Abmahnung ungültig
Erstellt am 17.05.2010 um 16:04 Uhr von Waschbär
Für mich stellt sich die Frage ob ich nicht a) abmahnen kann, wegen blödheit vorm Fragesteller !
Lieber a9,
nach dem du mir seiner Zeit schon unterstellt hast das ich bei der Wasserschutzpolizei bin.Was ja noch bestimmt irgendwie verständluich ist (?)
Finde ich es nun aber schon fraglich das du mir unterstellst das ich Nicks "Trimme" ICH bin kein TRIMMGERÄT oder Trimmer(HAAR) oder überhaut was mit t oder rimme oder so.
Es ist ja schön das du meine Bücher gelesen hast....
aber bitte merke dir WASCHBÄREN Trimmen nicht !!!!!!!!
Erstellt am 17.05.2010 um 17:26 Uhr von mainpower
@Waschbär
zumal mir die Gründe nicht bekannt sind warum er dreimal Verschlafen hat
1) zu spät ins Bett gegangen
2) einen über den Durst getrunken
3) gesundheitliche Gründe
4) konnt durch erkrankte Kinder nicht schlafen
zu 1 und 2 ist das dem Chef egal wer wann ins Bett geht oder was der AN abends trinkt. Er hat pünktlich auf seinem Arbeitsplatz zu sein.
zu 3 währe er beim Arzt gewesen und konnte sein zu spät kommen belegen.
zu 4 hätter er das auch belegen können.
Wenn die Gründe 1 und 2 öfters vorkommen ist das eine Abmahnung wert.
Bei 3 und 4 lässt mit sicherheit (fast) jeder Chef mit sich reden und es gibt keine Abmahnung und die Frage währe nicht gestellt worden.
Erstellt am 17.05.2010 um 20:58 Uhr von peters
*wenn der Mitarbeiter eine Zweite Abmahnung aus dem selben Grund bekommen sollte dies Automatisch zur Kündigung führt!!*
Ich behaupte mal, diese Aussage ist arbeitsrechtlich gesehen Unfug.
Wenn der MA ein weiteres Mal zu spät kommt, dann könnte in der Tat eine Kündigung ins Haus stehen. Aber dann dürfte der Arbeitgeber ihn nicht vorher noch ein zweites Mal abmahnen.
Denn der Sinn einer Abmahnung ist, den MA zu einer Verhaltensänderung aufzufordern.
Dann muss er aber auch die Chance auf eine Verhaltensänderung bekommen. Wenn er aber gleich nach der zweiten Abmahnung (ohne ein weiteres Vergehen) die Kündigung bekommt, dann würde ich deren Berechtigung stark anzweifeln.
Und automatisch kommt eine Kündigung schonmal nicht. Der Arbeitgeber muss sich schon die Mühe machen, sie zu schreiben. ;-)
Wenn ihm danach ist, kann er auch zehn Abmahnungen aus dem gleichen Grund schreiben und trotzdem nicht kündigen. Glaubwürdig ist das zwar nicht mehr, aber nicht verboten.
Erstellt am 18.05.2010 um 06:25 Uhr von Brentan
Erst mal vielen dank für die vielen Antworten!!
habt mir damit sehr geholfen...
Nur eine Antwort von Waschbär habe ich irgendwie nicht verstanden oder ich kenne den zusammenhang nicht!!
Die fing an mit: "Für mich stellt sich die Frage ob ich nicht a) abmahnen kann, wegen blödheit vorm Fragesteller !
Lieber a9,"
Wer ist a9 und was habe ich damit zu tun??
das mit dem Trimmen habe ich auch nicht ganz kapiert aber ich würde sagen ein Waschbär hat seinen Waschbärbauch zu pflegen und deswegen kommt Trimmen nicht in Frage ;-)))))
Abschließend nochmal Danke
Erstellt am 18.05.2010 um 08:33 Uhr von Waschbär
@BRNTAN,
die antwort war auch für den NICK alle neune (a9) ... is ne lange Geschichte, auf jedenfall ist Trimmen für Waschbären ein absulutes no GO ! Also solltest du mal einen W.B treffen, niemals das WORT "Trimmen" sagen !!!!!!
@mainpower,
selbst wenn er Verschlafen hat weil er Getrunken hat MUSS Geklärt werden WARUM !!!! Es könnte ja im zusammenhang mit der Firma stehen (Mobbing,Burnout..)
Nicht jeder Verschläft weil ihn die firma egal ist....
Erstellt am 18.05.2010 um 08:57 Uhr von Brentan
@Waschbär
Die Geschichte mit dem Kollegen a9 soll mir Egal sein!
Aber dank dir werde ich ab Heute recht Vorsichtig mit dem Wort trimmen in der Nähe von Waschbären sein, das trifft sich gut da ich in kürze meiner kleinen Tochter zum ersten mal den Zoo ( Zoom Erlebnisswelt in Gelsenkirchen) zeigen möchte und mir dort keine Zwischenfälle erlauben kann!!!
;-)
Back to topic
Also ich sag mal das wir seit einiger zeit mit kurzarbeit (im moment ausgesetzt wegen Auftragsanstieg)und der dadurch resultierenden unlust was sich wieder rum in schlechter Leistungsbeurteilung bemerkbar machte bei einigen. Die Leute das mit dem Pünktlich kommen nicht wirklich ernst genommen haben.
Nicht alle aber einige!
Auswirkungen bei einem so Knapp besetzten Betrieb wie unseren sind doch markant da wir kaum Sicherheitsbestand haben müssen Anlagen Stehen bleiben und die fehlende Stückzahl Teilweise durch Mehrarbeit wieder aufgeholt werden da bei einem Lieferabriss zum Kunden bei diesem die Bänder stehen und wir pro Minute Stafe zahlen müssten!!
Erstellt am 18.05.2010 um 09:20 Uhr von Waschbär
@Brentan,
der Richtrer sieht es gerne wenn fehlverhalten vor Kündigung Abgemahnt wird. Ob nun einmal oder dreimal ist egal, es wird sogar gesagt das wenn das gleiche Verhalten zu oft hinter einander Abgemahnt wird der AN mit recht davon aus gehen könnte das es keine weiteren Arbeitsrechtlichen folgen hat.
Deshalb kommt oft schon nach der ersten Abmahung die Kündigung, ob das allerdings immer wegen Verspätung der fall ist muss der Richtrer klären.
Ich verstehe durch aus die zu sammen hänge, SEHE aber auch DORT eine Cange die der AG nutzen sollte !!!!!!
er kann natürlich Abmahnen,Kündigen und hoffen das der erst nun wieder im Gleis läuft!
Glaube ich aber nicht....
Warum geht ihr nicht auf den AG zu und fragt ob es nicht was zur Teambildung gibt ? Oder mal eine Veranstalltung wo die Belegschaft wieder Motiviert wird ?
gibt viele dinge die möglich sind um das tief zu über winden, ich glaube es fehlt der anstoss !!!!
z.B Angrillen, wäre doch eine super Motivation, der Ag und BR geben dann noch bekannt das es wieder nach vorne geht .....
Ich glaube das hilft eher den Winterschlaf müden !!!
p.s Wegen waschbären ... sie lieben Weintrauben !!!!! wenn erlaubt auch Hanuta !!!
wichtig > die mit der Schwarzen Decke haben "Strubbigesfell" die mit der hellern decke haben weichesfell.
aber vom wesen sind sie gleich, wenn das gehge zum streicheln , dann beissen die auch nicht , pass aber auf.... es sind räuber (Glitzerringe in Orhrvermeiden !!) Flinke Pfoten !!!!