Hallo zusammen,
Wir sind ein Unternehmen mit mehreren Niederlassungen in mehreren größeren Städten Deutschlands, jeweils mit eigenem BR.
Darüber hinaus besteht ein Gesamtbetriebsrat in dem die einzelnen Niederlassungen ebenfalls vetreten sind
Wenn man nun eine Betriebsvereinbarung "Bildschirmarbeitsplätze" abschließen möchte kann das jeder einzelne BR für seine Niederlassung regeln oder ist dies nur über den GBR möglich.
Danke für die Info´s
mfG