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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV Bildschirmarbeitsplätze - nur über den GBR möglich?

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inday
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir sind ein Unternehmen mit mehreren Niederlassungen in mehreren größeren Städten Deutschlands, jeweils mit eigenem BR. Darüber hinaus besteht ein Gesamtbetriebsrat in dem die einzelnen Niederlassungen ebenfalls vetreten sind Wenn man nun eine Betriebsvereinbarung "Bildschirmarbeitsplätze" abschließen möchte kann das jeder einzelne BR für seine Niederlassung regeln oder ist dies nur über den GBR möglich. Danke für die Info´s mfG

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Community-Antworten (3)

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Vannelle

17.05.2010 um 10:40 Uhr

Siehe dazu BetrVG §50 Ich denke der BR vor Ort kann klar auch eine BV dazu abschließen, da es bei Euch aber ja alle Niederlassungen betreffen würde, wäre eine BV vom GBR wohl sinnvoller!

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paula

17.05.2010 um 12:05 Uhr

was soll diese BV denn genau regeln? Unter BV Bildschirmarbeitsplätzen werden häufig völlig unterschiedliche Sachen verstanden. Bildschirmpausen und Co?

Diw Zuständigkeit richtet sich nach § 50 BetrVG. Danach geht es nicht danach was sinnvoll ist sondern ob der Fall zwingend nur durch den GBR geregelt werden kann. Falls es sich um eine örtliche Angelegenheit handelt kommt der GBR nur ins Spiel wenn der örtliche BR delegiert.

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inday

17.05.2010 um 12:24 Uhr

Noch zur Info für Paula: In dieser BV sollen die Unterweisungen an Bildschirmarbeistplätzen, die zeitlichen Abstände für Augenuntersuchungen, Pausen und die Höhe der Kostenübernahme des AG bei Notwendigkeit einer Sehhilfe festgelegt werden.

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