Elternzeit - Wochenarbeitszeit einforderbar ?
hallo, ich bin Betriebsrätin und im BA-Ausschuß und bin nun ab 4.6.06 in Mutterschutz. Danach wollte ich eigentlich (wie damals beim ersten Kind) wieder 15 Stunden anfangs gleich wieder arbeiten (am liebsten wieder mit Telearbeit wie damals auch). Nun stellt sich meine Chefin super quer ! Sie sagt 15 Stunden seien ihr zu wenig (inkl. BR) und Telearbeit komme für sie gar nicht mehr in Frage in ihrer Abteilung. Somit kann ich eigentlich erst wieder frühestens im Januar wieder überhaupt arbeiten unter diese Voraussetzungen. Das ich dadurch erhebliche persönliche Probleme (hauptsächlich finanziell) bekomme interessiert sie nicht. Habe ich hier rechtlich irgendeine Handhabe ? Ich bin das mit unserem BR-Vorsitzenden schon durchgegangen und er war beim Chef meiner Chefin, aber das hat wohl nichts gebracht. Gibt es noch andere Möglichkeiten das irgendwie durchzusetzen ? Ist wirklich dringend ! Vor allem dann nur als BR weitermachen ist auch doof, weil es ja hierbei dann ehrenamtlich ist und auch nicht bezahlt wird (außer dem Fahrtweg).
Danke. gruß Stella
Community-Antworten (2)
31.03.2006 um 14:45 Uhr
wie ? Wenn Du als Teilzeitbeschäftigung Betriebsratsarbeit leistest, musst Du die Zeit auch bezahlt bekommen. Es fragt sich, ob Du damit 15 Stunden voll bekommst.
Ich würde jedenfalls dem AG mitteilen, dass Du zumindest das Betriebsratsamt als Teilzeitbeschäftigung wahrnehmen wirst. (doof finde ich es auch, aber was soll's )
31.03.2006 um 15:21 Uhr
hallo viktor, während teilzeitarbeit werden mir die stunden klar angerechnet. aber so wie es sich ja nun herausstellt werde ich nicht mal einen vertrag bekommen. und ob sich der AG darauf einläßt das ich NUR BR-Tätigkeit mit einem 15 stunden-vertrag mache ??? ein versuch wäre es wert, aber große hoffnungen hege ich nicht.
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