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BR Wahl 2010

D
danae
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wer kann mit weiterhelfen. Als BR-Vorsitzende habe ich telefonisch erfahren, dass ein Wahlvorstandsmitglied zurücktreten möchte. Genügt die telefonische Kenntnis od. hat der Rücktritt erst Gültigkeit wenn er schriftl. erfolgt ist.

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Community-Antworten (1)

N
nicoline

16.05.2010 um 19:02 Uhr

Hallo danae, das WV Mitglied muss seinen Rücktritt gegenüber dem WV erklären, nicht gegenüber dem BR; formlos, mündlich, reicht. Sind keine Ersatzmitglieder vorhanden, die nachrücken können, muss der BR WV Mitglieder nachbestellen.

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