Erstellt am 16.05.2010 um 14:42 Uhr von tiktak
Wer und wann wurde den Wahl angefochtet?
Erstellt am 16.05.2010 um 14:58 Uhr von Hanne
Neuwahlen werden von dem Gericht angeordnet. Die Anfechtung muß erst vor Gericht Erfolg haben... Solange ist der BR zuständig der gewählt wurde. Und das kann eine ganze Weile dauern.
Erstellt am 16.05.2010 um 17:34 Uhr von Hanne
Dann haben sie Pech gehabt.. Die sind der neue BR.. Wenn Ihnen die Sache nicht gefällt, müßen sie halt zurücktreten und die Nachrücker ranlaßen... oder wollt ihr monate lang einen BR haben der nicht geschäftsfähig ist.... wäre euren Kollegen gegenüber reichlich unfair...
Denn ob eine Wahl nicht ok ist bestimmt doch immer noch das Gericht mit einem rechtskräftigem Urteil.
Erstellt am 17.05.2010 um 09:21 Uhr von rkoch
Wenn die Wahlanfechtung tatsächlich substantiert ist, wäre es allerdings anzudenken, das der gewählte BR freiwillig zurücktritt und den Weg für Neuwahlen frei macht. Macht er das nicht und wird vom Gericht aufgelöst, kann er nicht einmal die Neuwahlen einleiten, dann müsst ihr das machen wie unter "BR-Wahl in betriebsratslosen Betrieben" beschrieben