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Thema Freistellung

D
Derfummler
Jan 2018 bearbeitet

Ist es wahr das die BR Mitgl. eine plausibilitäts erklärung abgeben müssen wenn sie freigetellt werden möchten?????? Mir ist sowas nicht bekannt ausser Zeit und Ort muss der AG nichts wissen

86807

Community-Antworten (7)

T
tiktak

16.05.2010 um 16:31 Uhr

Mir auch nicht.

J
jazzman

17.05.2010 um 12:52 Uhr

Hi, der Betriebsrat allein entscheidet ob Mitglieder für bestimmte Zeiten unmd Aufgaben freigestellt werden. Die Freistellung muß nur rechtzeitig bekannt ggeben werden. Das BR-Mitglied meldet sich dann ordentlich bei der Abteilungsleitung ab und später wieder zurück. Er braucht nicht sagen was er wo macht. Gruß Doug1970

R
ridgeback

17.05.2010 um 13:08 Uhr

@Derfummler, im Prinzip nein. Aber, hat der AG einwende, dass das BRM zum Zeitpunkt am Arbeitsplatz unabkömmlich ist, muss der BR prüfen, ob eine zeitliche Verschiebung der konkreten Betriebsratstätigkeit möglich ist. Das ergibt sich aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit, § 2 BetrVG. Ist die Betriebsratstätigkeit so dringend, dass das Verlangen der AG zurücktreten muss, so muss der BR dies darlegen. Hier reicht eine stichwortartige Beschreibung der Tätigkeit des BRM. Der AG darf aber den konkreten Inhalt der Tätigkeit nicht fordern.

I
Immie

17.05.2010 um 13:08 Uhr

@jazzman Das stimmt so nicht ganz.

I
Immie

17.05.2010 um 13:11 Uhr

@ridgeback Und ich dachte das entscheidet immer noch jedes BRM auch selbst, wann es sich zur BR Arbeit berufen fühlt.

R
ridgeback

17.05.2010 um 13:22 Uhr

@Immie, im Prinzip ja, aber.... als AG hätte ich noch eine legitime kleine Schw...erei, die absolut legitim ist. Der BR müsste mir den Vergütungsanspruch für den Fall der Betriebsratstätigkeit nachweisen, § 37 Absatz 2 BetrVG, hätte ich als Arbeitgeber Zweifel auf Grund der konkreten betrieblichen Situation, so muss mir das BRM stichwortartig die Erforderlichkeit erläutern.

Jetzt warte ich auf das grosse Geschrei. ;-))

W
Waschbär

17.05.2010 um 14:31 Uhr

@ll, reden wir über eine Komlett Freistellung ? oder über eine Spoadische ? Die Komplette muss dem Ag im Rahmen eines Beschlusses auf grundlage der BertVG mit geteilt werden, sporadische gehen über an und abmelden, sollte der AG einwende haben, gibt es eine gesondertes verfahren.Was der BRM dem AG übermitteln darf geht es um freistellungen von BRMs über Tage , so muss das im Beschluss dem AG Zeit übermittelt werden.

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