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Weitergabe von Informationen an betroffene Kollegen (Verlegung einer Abteilun)?

D3M
Der 3. Mann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

bei uns stand ursprünglich die (räumliche) Verlegung einer Abteilung an einen ca. 200km entfernten Standort an. Nachdem die betroffenen Personen nun bereit sind, diese Pille zu schlucken, offenbaren sich die wahren Pläne der GF, denn plötzlich soll die Abteilung komplett geschlossen werden.

Abgesehen davon, dass wir als BR da nicht mitspielen, eine Frage: Die Kollegen sind über die neuen Pläne noch nicht informiert worden, die Informationen sind vertraulich. Aber: wie wird das in der Praxis gehandhabt? Ich würde sehr gerne mit den Kollegen drüber sprechen, wäre auch wichtig für die Stellungnahme.

Könnte ich auf ihre Verschwiegenheit zählen, wäre es kein Problem, aber einige von ihnen stehen nicht so gut mit uns (da selbst ex-BR), und würden uns u. U. liebend gerne in die Pfanne hauen. Ich hingegen sehe es pragmatisch und würde einfach gerne helfen wie/wo ich kann. Also:

Wie händelt ein erfahrener BR so eine Situation? Bin leider selbst "erst" 1 Jahr im Amt und bisher war es recht ruhig hier ...

Wäre sehr sehr dankbar für rasche Hilfe, die Uhr tickt 8/

5.93404

Community-Antworten (4)

B
BMW

19.06.2007 um 21:09 Uhr

Hallo Orson Welles,

Vertraulich gibt es in diesem Fall nicht , womöglich will der AG euch nur Testen wie weit er gehen kann.

Meiner Meinung nach da es sich hier um eine Betriebsänderung handelt würden hier zwei Varianten in Frage kommen.

Entweder ihr macht das im ganzen Betrieb über eine Betriebsversammlung bekannt oder macht es in einer Abteilungversammlung.

Ihr könnt euch auch einen externen Berater/Anwalt nehmen per Beschluss

BMW

S
Sternburg

20.06.2007 um 10:11 Uhr

Interessant.

Ein ähnliches Thema steht bei uns demnächst wohl auch an... Unser AG ist auch der Meinung, alles wäre noch streng vertraulich und niemand darf etwas erfahren. Kennt man ja.... Nur leider sind einige meiner BR-kollegen der Meinung, das wäre so in Ordnung.

Woraus ergibt sich der Schluss, dass es in o.g. Fall keine Vertraulichkeit gibt?

D3M
Der 3. Mann

20.06.2007 um 12:51 Uhr

Hallo nochmal und danke für die Antworten,

mittlerweile (nach einer unruhigen Nacht) ist es mir schon fast schnurz, ob ich informieren "darf" oder nicht. Es sind erwachsene Menschen und die haben ein Recht darauf, zu wissen, was man mit ihnen vorhat. Habe mich entschlossen, es nach Rücksprache mit dem BRV einfach selbst zu tun, wenn er nicht will. Nichtsdestotrotz BMW, wenn es zu Deiner Einschätzung eine Quelle gibt, wäre ich sehr interessiert daran.

Dass es eine Betriebsänderung ist, über die wir nur durch die Hintertür "informiert" wurden ist auch so ein Punkt. Aber darüber reg ich mich erst auf, nachdem die Kollegen verarztet sind.

p.s. Orson Welles ist bzw. war großartig (und vielleicht wäre sein Talent, eine Massenpanik zu verursachen manchmal nützlich), aber ich hab den Nick eher wegen der insgesamt sehr finsteren und verworrenen Stimmung im Film gewählt. Passt zu meiner momentanen Gemütslage.

B
BMW

20.06.2007 um 18:22 Uhr

@Hallo Orson Welles

Geheimhaltungspflicht (§79 BetrVG folge diesem Link

http://www.nci-net.de/Archiv/Betriebsrat/Vertraulichkeit/Vertraulichkeit.html#§79BetrVG

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