Betriebsänderung, Verlegung einer Bertiebsstätte, Nachteilsausgleich (Fahrtkostenzuschuss - wie lange zahlen?)
Hallo,
wir streiten uns gerade über einen Fahrtkostenzuschuss für die Ma., die nach einer Betriebsänderung (Verlegung der Betriebsstätte) höhere Fahrtkosten haben. Unser AG will nur ein Jahr zahlen und wir meinen, dass das zu kurz ist. Weiß jemand welche Dauer des Nachteilsausgleiches üblich und angemessen ist?
Vielen Dank und viele Grüße
nina
Community-Antworten (1)
13.06.2006 um 20:37 Uhr
Hallo nina, zieht man den §113 BetrVG als VergleichsGrundlage heran, dürften die 12 Monate kaum zu beanstanden sein.
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