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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsänderung, Verlegung einer Bertiebsstätte, Nachteilsausgleich (Fahrtkostenzuschuss - wie lange zahlen?)

N
nina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir streiten uns gerade über einen Fahrtkostenzuschuss für die Ma., die nach einer Betriebsänderung (Verlegung der Betriebsstätte) höhere Fahrtkosten haben. Unser AG will nur ein Jahr zahlen und wir meinen, dass das zu kurz ist. Weiß jemand welche Dauer des Nachteilsausgleiches üblich und angemessen ist?

Vielen Dank und viele Grüße

nina

2.92401

Community-Antworten (1)

F
Fayence

13.06.2006 um 20:37 Uhr

Hallo nina, zieht man den §113 BetrVG als VergleichsGrundlage heran, dürften die 12 Monate kaum zu beanstanden sein.

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