Müssen Hin-/Rückfahrten zu Betriebsratssitzungen als Arbeitszeit angerechnet werden?
Hallo,
unser Betrieb hat mehrere Betriebsstätten. Die Betriebsratssitzungen finden immer am Hauptsitz statt, zu dem die Betriebsräte aus den Betriebsstätten aus anderen Orten anreisen (max. 25 km), um an den BR-Sitzungen teilzunehmen.
Die Geschäftsführung verweigert diesen anreisenden Betriebsratsmitgliedern die Anrechnung der Hin- und Rückfahrten als Arbeitszeit.
Ist das legal? Und wie steht es um die Absicherung auf diesem Weg? (Personenschäden, Sachschäden am eigenen oder auch Betriebsfahrzeug)
Community-Antworten (1)
16.05.2010 um 03:44 Uhr
Schau mal unter diesem Link. http://www.verdi-bub.de/urteil/4
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