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Müssen Hin-/Rückfahrten zu Betriebsratssitzungen als Arbeitszeit angerechnet werden?

X
xfred
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Betrieb hat mehrere Betriebsstätten. Die Betriebsratssitzungen finden immer am Hauptsitz statt, zu dem die Betriebsräte aus den Betriebsstätten aus anderen Orten anreisen (max. 25 km), um an den BR-Sitzungen teilzunehmen.

Die Geschäftsführung verweigert diesen anreisenden Betriebsratsmitgliedern die Anrechnung der Hin- und Rückfahrten als Arbeitszeit.

Ist das legal? Und wie steht es um die Absicherung auf diesem Weg? (Personenschäden, Sachschäden am eigenen oder auch Betriebsfahrzeug)

1.07201

Community-Antworten (1)

R
rainerw

16.05.2010 um 03:44 Uhr

Schau mal unter diesem Link. http://www.verdi-bub.de/urteil/4

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