Erstellt am 14.05.2010 um 08:29 Uhr von Vannelle
Hallo aschgeige ich gehe mal davon aus das Du den Mailaccount meinst.
Es muß gar keine Übergabe erfolgen. Mit Beendigung der Amtszeit hat der ehemalige Vorsitzende auch keine Zugriffsrechte mehr. Also wenn Ihr einen speziellen BR-Mailacount habt dann sollte auf diesen auch nur im BR Zimmer Zugriff drauf sein! Ich halte auch die Weiterleitung auf einen anderen Account für sehr unglücklich, da der BR-Account eigentlich noch einen besonderen Schutz hat.
Das was der Ex-BRV gerade macht ist eigentlich schon Behinderung der Betriebsratsarbeit. Ihr solltet Euch mal überlegen wie Ihr EDV technisch alles haben wollt und das der GL mitteilen. Die müssen dann in die Gänge kommen und Euch das so einrichten falls sie es nicht tut, sind wir wieder bei Behinderung der BR-Arbeit....
Ganz davon abgesehen ist das vom EX-BRV ein schwerer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz
Erstellt am 14.05.2010 um 08:32 Uhr von DonJohnson
@aschgeige
Dieses Problem sollte euer Systemadmin / IT Abteilung locker in den Griff bekommen ;-)))
Erstellt am 14.05.2010 um 10:12 Uhr von nicoline
aschgeige,
zur Unterstützung Eurer Argumentation:
Jedes Mitglied des Betriebsrats verfügt nach § 34 Abs. 3 BetrVG über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen.
BAG, Beschluss vom 12. 8. 2009 - 7 ABR 15/ 08 (Lexetius.com/2009,2990)
ganzes Urteil:
http://lexetius.com/2009,2990 => kopieren und einfügen