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Wechsel BR-Vorsitz

A
aschgeige
Jan 2018 bearbeitet

der ehemalige Betriebsratsvorsitzende hat den BR-Account, auf seinen Account umleiten lassen und lässt keinen Zugriff auf seinen Account zu sondern will die Daten nach eigenem Gutdünken raus geben. Gleichzeitig behält er sämtliche Daten auf seinem Account.

Nun meine Frage: wie ist die rechtliche Situation? wie muss eine Übergabe erfolgen? Gib es hierzu LAG/BAG-Urteile? Wo kann man nachlesen, der ehemalige Vorsitzende die daten abzugeben hat?

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Community-Antworten (3)

V
Vannelle

14.05.2010 um 10:29 Uhr

Hallo aschgeige ich gehe mal davon aus das Du den Mailaccount meinst. Es muß gar keine Übergabe erfolgen. Mit Beendigung der Amtszeit hat der ehemalige Vorsitzende auch keine Zugriffsrechte mehr. Also wenn Ihr einen speziellen BR-Mailacount habt dann sollte auf diesen auch nur im BR Zimmer Zugriff drauf sein! Ich halte auch die Weiterleitung auf einen anderen Account für sehr unglücklich, da der BR-Account eigentlich noch einen besonderen Schutz hat. Das was der Ex-BRV gerade macht ist eigentlich schon Behinderung der Betriebsratsarbeit. Ihr solltet Euch mal überlegen wie Ihr EDV technisch alles haben wollt und das der GL mitteilen. Die müssen dann in die Gänge kommen und Euch das so einrichten falls sie es nicht tut, sind wir wieder bei Behinderung der BR-Arbeit.... Ganz davon abgesehen ist das vom EX-BRV ein schwerer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz

D
DonJohnson

14.05.2010 um 10:32 Uhr

@aschgeige Dieses Problem sollte euer Systemadmin / IT Abteilung locker in den Griff bekommen ;-)))

N
nicoline

14.05.2010 um 12:12 Uhr

aschgeige, zur Unterstützung Eurer Argumentation:

Jedes Mitglied des Betriebsrats verfügt nach § 34 Abs. 3 BetrVG über ein unabdingbares Recht, auf Datenträgern gespeicherte Dateien und E-Mails des Betriebsrats auf elektronischem Wege zu lesen.

BAG, Beschluss vom 12. 8. 2009 - 7 ABR 15/ 08 (Lexetius.com/2009,2990)

ganzes Urteil:

http://lexetius.com/2009,2990 => kopieren und einfügen

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