Erstellt am 13.05.2010 um 19:47 Uhr von MuttisBester
Wieso suchst du Grundsätze zur zusammenarbeit BL (Betriebsleitung?) Betriebsrat??
Steht alles im Betriebsverfassungsgesetz!
Und nicht übersehen wird man wenn man seine Verpflichtungen und seine Rechte wahrnimmt, und zur not auch mit rechtlichen mitteln durchsetzt.
Am besten mal in einem offenen Gespräch mit der BL klare ansagen machen.
Erstellt am 13.05.2010 um 22:01 Uhr von DerAlteHeini
Carola
Ein BR wird ernst genommen, wenn er kompetent und konsequent ist.
Die Grundsätze der Zusammenarbeit sind im BetrVG geregelt.
Die BR Mitglieder sollten sich also umfassend bilden und auch mit einem sturen AG den Weg zum ArbG oder zur Einigungsstelle nicht scheuen.