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Betriebsvereinbarung

C
carola
Jan 2018 bearbeitet

Suche Vorschläge für Bvb-Grundsätze der Zusammenarbeit BL und BR.Wer hat solche Bvb schon abschließen müssen,damit man als BR nicht übersehen wird.

93402

Community-Antworten (2)

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MuttisBester

13.05.2010 um 21:47 Uhr

Wieso suchst du Grundsätze zur zusammenarbeit BL (Betriebsleitung?) Betriebsrat?? Steht alles im Betriebsverfassungsgesetz! Und nicht übersehen wird man wenn man seine Verpflichtungen und seine Rechte wahrnimmt, und zur not auch mit rechtlichen mitteln durchsetzt. Am besten mal in einem offenen Gespräch mit der BL klare ansagen machen.

D
DerAlteHeini

14.05.2010 um 00:01 Uhr

Carola Ein BR wird ernst genommen, wenn er kompetent und konsequent ist. Die Grundsätze der Zusammenarbeit sind im BetrVG geregelt.

Die BR Mitglieder sollten sich also umfassend bilden und auch mit einem sturen AG den Weg zum ArbG oder zur Einigungsstelle nicht scheuen.

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