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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sitzung mit der Geschäftsleitung unterliegt dem BetrVG?

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Kasimir
Jan 2018 bearbeitet

Einen guten Morgen an alle!

Kurze Frage: Unterliegt die Sitzung mit der Geschäftsleitung, die bei uns alle 4 Wochen stattfindet, dem BetrVG? Ich Frage nur wegen der Protokollierung der Sitzung, der Tagesordnung usw.

Danke und Gruß, Kasimir

1.61209

Community-Antworten (9)

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Petrus

12.05.2010 um 11:10 Uhr

Guckst Du §74(1) und §34(2) BetrVG

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Kölner

12.05.2010 um 12:09 Uhr

@Petrus Also keine Protokollpflicht! Es können ja keine Beschlüsse gefasst werden... ;-)

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Petrus

12.05.2010 um 12:15 Uhr

@Kölner: Es soll BR geben, die schreiben nicht nur ein Beschlussprotokoll. Für die ist dann wohl der erwähnte §34(2)...

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Kölner

12.05.2010 um 12:18 Uhr

@Petrus Und? Ist denn das AG-Gespräch eine BR-Sitzung? Wohl eher nicht...

K
Kasimir

12.05.2010 um 13:56 Uhr

Hallo und Danke für die ANtworten.

Demnach haben wir keine Handhabe, dass uns die Geschäftsführung die Tagesordnungspunkte vorher mitteilt?!?

Danke und Gruß, Kasimir

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Immie

12.05.2010 um 14:07 Uhr

@Kasimir Bei uns läuft das so das wir dem Arbeitgeber die Tagesordnung mitteilen und wenn er Wünsche zur Tagesordnung hat, teilt er uns diese mit.

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Petrus

12.05.2010 um 18:19 Uhr

@kölner:

Ist denn das AG-Gespräch eine BR-Sitzung? Wohl eher nicht...

Wenn der BR nach §29(4) will, ist das Gespräch auch eine BR-Sitzung. Hat den Vorteil, dass SBV und JAV anwesend sind. Bei §74 sind sie das nicht.

L
Lotte

12.05.2010 um 19:18 Uhr

Petrus, Veto! Die SBV kann beim Monatsgespräch dabei sein (SGB IX § 95 Abs. 5)

P
Petrus

13.05.2010 um 15:35 Uhr

@lotte: Dann beschränke ich meine Aussage auf die JAV

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