Sitzung mit der Geschäftsleitung unterliegt dem BetrVG?
Einen guten Morgen an alle!
Kurze Frage: Unterliegt die Sitzung mit der Geschäftsleitung, die bei uns alle 4 Wochen stattfindet, dem BetrVG? Ich Frage nur wegen der Protokollierung der Sitzung, der Tagesordnung usw.
Danke und Gruß, Kasimir
Community-Antworten (9)
12.05.2010 um 11:10 Uhr
Guckst Du §74(1) und §34(2) BetrVG
12.05.2010 um 12:09 Uhr
@Petrus Also keine Protokollpflicht! Es können ja keine Beschlüsse gefasst werden... ;-)
12.05.2010 um 12:15 Uhr
@Kölner: Es soll BR geben, die schreiben nicht nur ein Beschlussprotokoll. Für die ist dann wohl der erwähnte §34(2)...
12.05.2010 um 12:18 Uhr
@Petrus Und? Ist denn das AG-Gespräch eine BR-Sitzung? Wohl eher nicht...
12.05.2010 um 13:56 Uhr
Hallo und Danke für die ANtworten.
Demnach haben wir keine Handhabe, dass uns die Geschäftsführung die Tagesordnungspunkte vorher mitteilt?!?
Danke und Gruß, Kasimir
12.05.2010 um 14:07 Uhr
@Kasimir Bei uns läuft das so das wir dem Arbeitgeber die Tagesordnung mitteilen und wenn er Wünsche zur Tagesordnung hat, teilt er uns diese mit.
12.05.2010 um 18:19 Uhr
@kölner:
Ist denn das AG-Gespräch eine BR-Sitzung? Wohl eher nicht...
Wenn der BR nach §29(4) will, ist das Gespräch auch eine BR-Sitzung. Hat den Vorteil, dass SBV und JAV anwesend sind. Bei §74 sind sie das nicht.
12.05.2010 um 19:18 Uhr
Petrus, Veto! Die SBV kann beim Monatsgespräch dabei sein (SGB IX § 95 Abs. 5)
13.05.2010 um 15:35 Uhr
@lotte: Dann beschränke ich meine Aussage auf die JAV
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