Erstellt am 12.05.2010 um 09:10 Uhr von Petrus
Guckst Du §74(1) und §34(2) BetrVG
Erstellt am 12.05.2010 um 10:09 Uhr von Kölner
@Petrus
Also keine Protokollpflicht!
Es können ja keine Beschlüsse gefasst werden... ;-)
Erstellt am 12.05.2010 um 10:15 Uhr von Petrus
@Kölner: Es soll BR geben, die schreiben nicht nur ein Beschlussprotokoll. Für die ist dann wohl der erwähnte §34(2)...
Erstellt am 12.05.2010 um 10:18 Uhr von Kölner
@Petrus
Und? Ist denn das AG-Gespräch eine BR-Sitzung? Wohl eher nicht...
Erstellt am 12.05.2010 um 11:56 Uhr von Kasimir
Hallo und Danke für die ANtworten.
Demnach haben wir keine Handhabe, dass uns die Geschäftsführung die Tagesordnungspunkte vorher mitteilt?!?
Danke und Gruß,
Kasimir
Erstellt am 12.05.2010 um 12:07 Uhr von Immie
@Kasimir
Bei uns läuft das so das wir dem Arbeitgeber die Tagesordnung mitteilen und wenn er Wünsche zur Tagesordnung hat, teilt er uns diese mit.
Erstellt am 12.05.2010 um 16:19 Uhr von Petrus
@kölner:
> Ist denn das AG-Gespräch eine BR-Sitzung? Wohl eher nicht...
Wenn der BR nach §29(4) will, ist das Gespräch auch eine BR-Sitzung. Hat den Vorteil, dass SBV und JAV anwesend sind. Bei §74 sind sie das nicht.
Erstellt am 12.05.2010 um 17:18 Uhr von Lotte
Petrus,
Veto!
Die SBV kann beim Monatsgespräch dabei sein (SGB IX § 95 Abs. 5)
Erstellt am 13.05.2010 um 13:35 Uhr von Petrus
@lotte: Dann beschränke ich meine Aussage auf die JAV