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Versetzung

E
embrace
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen,

ich habe da mal eine Frage,eine MA Gesundheitlich angeschlagen wird gegen ihren Willen in eine andere Abt.versetzt obwohl sie dort total unglücklich und überfordert ist.Durch ihre Krankheit die sie natürlich auch nicht breittreten möchte, aber der Arbeitgeber dennoch weiss das Sie Gesundheitlich angeschlagen ist, legt ihr nahe zu überlegen ob Sie dann nicht lieber den beruf wechseln solle und versetzt Sie trotzdem gegen Ihren willen.Habe wir als Betriebsrat irgendeine Handlungsmöglchkeit?Da wir erst seit einer woche bestehen kennen wir uns noch nicht so aus.

Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen? Vielen Dank schonmal im vorraus :-)

92002

Community-Antworten (2)

D
DerAlteHeini

11.05.2010 um 20:09 Uhr

embrace Gibt es im Betrieb mehr als zwanzig wahlberechtigte Arbeitnehmer, so ist der BR gem. § 99 BetrVG entsprechend zu beteiligen.

R
rkoch

12.05.2010 um 10:29 Uhr

Die MA sollte auch ihren Vertrag genau durchleuchten ob der AG überhaupt berechtigt ist sie zu versetzen, z.B. Generalversetzungsklausel...

und überfordert ist...

in welcher Form überfordert? Der BR hat auch MBR in Sachen Fortbildung (§96 ff. BetrVG) aber auch bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes (§90 ff. BetrVG). Wenn der AG erst Schulungsmaßnahmen oder Änderungen am Arbeitsplatz durchführen muss wenn er die Dame versetzt verzichtet er u.U. dankend auf die Versetzung.....

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