Mitarbeiter versetzen an einen anderen Standort obwohl noch Leiharbeiter da sind - ist das rechtlich zulässig?
Brauche dringend eure Hilfe!! Wir haben 2 neue Leiter in unserer Firma bekommen und die stellen alles auf den Kopf.. Sie haben jetzt vor 3 Mitarbeiter vom Stamm nach einem anderen Standort der Firma dauerhaft zu versetzen angeblich weil sie kosten in unserer Abteilung sparen wollen und müssen...Will natürlich keiner freiwillig gehen da der fahrweg zusätzlich wieder 100 KM mehr am Tag betragen würde. Desweiteren haben wir ca: 20 Leiharbeiter/Leasingkräfte bei uns auf der Arbeit..ist das überhaupt rechtlich was die neuen leiter hier in unserer Abteilung vorhaben solange noch leasingpersonal da ist? Müßte man nicht zuerst das gesamte leasingpersonal entlassen bevor man 3 stammmitarbeiter an einen anderen standort versetzen kann mit dem Argument da weniger arbeit da wäre?
Community-Antworten (3)
24.08.2006 um 13:36 Uhr
Machen die Leiharbeiter und die 3 Mitarbeiter die gleiche Tätigkeit ?
24.08.2006 um 13:52 Uhr
Hallo... ja die Leasingarbeiter richten die selbe arbeit aus... sie verpacken die bestellten Artikel " Handelsfachverpacker"
24.08.2006 um 13:59 Uhr
Hallo Mike668,
hier greift der § 99 Abs. 2 Punkt 4 des BetrVG.
Ihr verweigert die Zustimmung zu der Versetzung mit der o.g. Begründung. Sollte der AG trotzdem versetzen wollen, muß er beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.
Die Verweigerung muß schriftlich innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den AG erfolgen.
MfG Angi1
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