Erstellt am 07.06.2021 um 12:26 Uhr von Thomas63
Kommt drauf an. Normal ja. Zu beachten ist: Gab es Listenwahl, dann sind die Listen zu berücksichtigen. Und betrifft es möglicherweise das Minderheitengeschlecht, dann kann auch jemand mit weniger Stimmen nachrücken.
Erstellt am 07.06.2021 um 12:27 Uhr von Kjarrigan
Hatten ihr Listenwahl?
dann rutschen die E BRM von der jeweiligen Liste nach. (Höchstzahl)
Bei Personenwahl die beiden mit den meisten Stimmen.
Die Festlegung der Stimmenzahl oder der Höchstzahl sollten aber bereits bei der BR Wahl erfolgt sein.
Erstellt am 07.06.2021 um 13:53 Uhr von rsddbr
Ich würde letzten Satz von Kjarrigan unterstreichen: Wer wann nachrückt wurde durch den Wahlvorstand ermittelt (z.B. auch das Auslosen bei Stimmengleichheit). Das heißt im Umkehrschluss, dass exakt die Mitglieder nachrücken, die es bisher auch schon bei Verhinderung der jetzt dauerhaft augeschiedenen gemacht haben.