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Ändern der Tagesordnung

M
midjet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hätte da noch mal ne Frage zur Änderung der Tagesordnung. Daß die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung geändert werden kann wurde ja schon beantwortet. Meine Frage ist, ob auch mit Ersatzmitglieder(n) die TO änderbar ist, oder müssen alle regulären BR anwesend sein?

2.225010

Community-Antworten (10)

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Harzhexe

11.05.2010 um 17:22 Uhr

Das Ersatzmitglied ersetzt ja das ordentliche BRM, also mit allen Rechten und Pflichten und somit kann auch die TO erweitert werden. Ansonsten wäre es unmöglich dringende TOP zu behandeln.

V
Vannelle

11.05.2010 um 17:24 Uhr

Wenn der reguläre BR nicht in im Betrieb ist und deswegen ein Ersatzmitglied geladen ist, ist die TO wenn alle dafür sind geändert werden

H
Hefner

11.05.2010 um 17:56 Uhr

Harzhexe Lehn dich weniger an und schau mehr in die Bücher;-)

Das BAG hat als absolute Voraussetzung für eine solche Ergänzung der Tagesordnung die Vollzähligkeit des Betriebsrates verlangt. Diese restriktive Haltung ist dem Umstand geschuldet, dass nur bei rechtzeitig vor der Betriebsratssitzung mitgeteilter Tagesordnung ein zum Sitzungszeitpunkt verhindertes Mitglied ggf. einem Kollegen seine Auffassung mitteilen kann. Daran ist dieses Mitglied aber gehindert, wenn in der Sitzung eine Änderung der Tagesordnung beschlossen werden könnte. Zudem hat das Betriebsratsmitglied nur bei vorheriger Bekanntgabe der Tagesordnung die Möglichkeit, eine etwaige Unabkömmlichkeit zugunsten der Betriebsratssitzung zu ändern.

Der Gedanke dabei ist der, dass ein Mitglied, das aus welchen Gründen auch immer beschlossen hat der Sitzung fern zu bleiben sich ja evtl. anders entschieden hätte, wenn es von dem TOP gewusst hätte. Im Umkehrschluss würde das die Möglichkeit eröffnen, bestimmte Tagesordnungspunkt eben nicht offiziell auf die TO zu setzen um die Teilnahme einzelner BR zu verhindern, bzw. zu sabotieren.

M
midjet

11.05.2010 um 18:47 Uhr

Hallo Hefner, nach viermaligem Lesen (klingt nach Amtsdeutsch) glaube ich, dass ich es verstanden habe. Nochmals zum allgemeinen Verständnis: Der BR kann nur wenn er vollzählig ist (also keine Ersatzmitglieder anwesend sind), die TOP ändern. Danke Midjet

H
Hefner

11.05.2010 um 19:04 Uhr

Midjet Jeep.

R
rainerw

11.05.2010 um 19:27 Uhr

@Hefner Woher hast Du diese Erkenntnis? Ich halte es für gewagt die so zu behaupten. Ein Ersatzmitglied das ein ordendliches Mitglied vertritt, wird im Moment seiner Vertretung, für die Dauer der Vertretung zu einem ordendlichem Mitglied. Zu Beginn der Sitzung wird über die Tagesordnung abgestimmt. Sollte eine Änderung der Tagesordnug beantragt werden, kann diese nur geändert werden wenn ALLE der Änderung zustimmen. Ist nur einer dagegen kann sie nicht geändert werden. Meint ein BRM also die Ladung oder die Änderung sei nicht rechtzeitig (zu wenig Vorbereitungszeit oder sonst was), obliegt es ihm selbst, einer Änderung der Tagesordnung nicht zu zustimmen. Das alles ist, wie Midjet schon richtig bemerkte, wenn alle geladene BRM vollzählig erschienen sind. Um die Diskusion der kurzfristigen Ladung eines Eratzmitgliedes brauchen wir wohl nicht zu diskutieren. Auch eine kurzfristige Ladung ist eine Ladung, denn sonst wäre das Ersatzmitglied ja wohl nicht erschienen (es sei denn es hätte eine Kristallkugel).

@Midjet Kann mir vorstellen das die Diskusion noch weiter gehen kann. Kannst du Bitte auf Antwort bearbeiten , in Deiner Frage gehen, um das Häkchen bei 7 Antworten raus zu nehmen.

P
PTNetty

11.05.2010 um 21:15 Uhr

Zur Änderung einer Tagesordnung während einer Betriebsratssitzung ist die zahlenmäßige Vollständigkeit des Betriebsrates erforderlich. Mit und/oder ohne Ersatzmitglieder

Fitting § 29 RdNr.:48 Eine Ergänzung (der TO) ist selbst in der BRSitzung noch zulässig, wenn zu dieser Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde .....

  • also für rechtlich verhinderte BRMs (Urlaub, Krankheit, Fortbildung) das entsprechende Ersatzmitglied anwesend ist -

.... Die herrschende Meinung hält eine Ergänzung der Tagesordnung in der BRSitzung nur für zulässig, wenn der VOLLZÄHLIG versammelte BR hiermit einstimmig einverstanden ist.

Gruß PT Netty

K
Kölner

11.05.2010 um 21:26 Uhr

@Hefner Jaja...das Urteil des BAG vom 24. 05. 2006 - 7 AZR 201/05 Dein Zitat hättest Du auch so kennzeichnen können.

Die Umgehung dieser Maßgabe ist ja dann dennoch auch noch möglich!

I
Immie

11.05.2010 um 21:26 Uhr

http://lexetius.com/2006,2299

Nicht wundern...weiterlesen

M
midjet

12.05.2010 um 09:32 Uhr

@rainerw Ich glaube Du hast recht, dass die Disskussion noch nicht zu Ende geführt ist. Was ich nicht gedacht hätte , dass ein Thema wie dieses, solche Ausmaße annimmt und es - soweit wie bisher erklärt - immer noch nicht ganz klar scheint. Übrigens, ich habe die Begrenzung auf 7 Antworten rausgenommen. Es kann also weiterdiskutier werden. Habe jetzt selbst nochmals nachgeforscht. Auf dem folgenden Link auf Seite 42 wird die Frage sehr zufriedenstellend beantwortet! http://www.kanzlei-hessling.de/de/downloads/details/Die_Betriebsratssitzung/

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