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Betriebsratssitzung wenn die Hälfte fehlt?

G
georg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute hier Georg,

haben unsere erste konstituierende Sitzung und die Wahl des neuen Vorsitzenden und des Stellvertreters geschaft. Wir sind 15 im Betriebsrat (7 alte Betriebsratmitglieder und 8 neue Betriebsratmitgliede) Heben den alten Vorsitzenden nach 22 Jahre und seinen Stellvertreter nach 12 Jahre abgelöst. Jetzt sind die stink sauer und wollen an der nächsten Betriebsratsitzung nicht teilnehmen, da dann die Wahl der drei freizustellenden Sitze zu wählen ist. Die denken die dürfen da oben noch mit zwei Sitze freigestellt bleiben.

Wenn jetzt 7 Betriebsratmiglieder bei der nächsten Sitzung fehlen, kann dann trotzdem die Wahl der Freizustellenden stattfinden??? Brauche helfende Ratschläge!!!

Danke Georg

1.60409

Community-Antworten (9)

I
Immie

11.05.2010 um 14:56 Uhr

@Georg Da scheint sich der BRV nach 22 Jahren und der Stelli nach 12 Jahren aber gut auszukennen;-)

Schau nach im §33 BetrVG ... Ihr seid mit 8 BRM beschlussfähig. Sieh dir aber auch §38 BetrVG genau an, damit mit der Freistellung nichts schief geht.

D
DonJohnson

11.05.2010 um 16:54 Uhr

Das ist ja mal eine geile Aktion - hätte die Fraktion des alten BRV doch nur gelernt - damals. So bekommen sie nicht mal ne Freistellung ;-))))

V
Vannelle

11.05.2010 um 17:21 Uhr

@Immie Aber aufpassen Beschlußfähig seid Ihr zwar aber der Beschluß muß mit 8:0 erfolgen. Bei einer Gegenstimme ist der Beschluß abgelehnt! Wir hatten dieses Thema bei der letzten BRV Sitzung bei der IGM. Also da auf jeden Fall aufpassen.

P
Petrus

11.05.2010 um 17:24 Uhr

@vanelle: Eine Wahl ist aber eine Wahl - und kein Beschluss ;-)

R
rkoch

11.05.2010 um 18:00 Uhr

@ Vanelle

Auf was beziehst Du dich mit Deinem 8:0? Wie Petrus schon geschrieben hat ist das

  1. Eine Wahl,
  2. kann ich an keiner Stelle den bekannten Satz "mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder" lesen...... Absolute Mehrheit kommt IMO nur bei Rücktritt des BR, Betriebsausschuss, Arbeitsgruppen, Geschäftsordung, GBR/KBR-beauftragung und Ausschuss anstatt Wirtschaftsausschuss vor.
H
Hefner

11.05.2010 um 18:15 Uhr

Vannelle Hast du diese Aussage:

Wenn der reguläre BR nicht in im Betrieb ist und deswegen ein Ersatzmitglied geladen ist, ist die TO wenn alle dafür sind geändert werden

auch non dieser BRV Sitzung?

V
Vannelle

12.05.2010 um 08:48 Uhr

@rkoch Klar geht es grad um die Wahl. Da reicht die normale Mehrheit. Ich wollte ihn nur vorab schon mal darauf aufmerksam machen , falls die sich bei Beschlüssen auch so anstellen, kann es da mit der Gültigkeit eines Beschlusses Schwierigkeiten geben...

T
Tanzbär

12.05.2010 um 09:26 Uhr

Ich wollte ihn nur vorab schon mal darauf aufmerksam machen , falls die sich bei Beschlüssen auch so anstellen, kann es da mit der Gültigkeit eines Beschlusses Schwierigkeiten geben...

DANN kann man das immer noch über die Formulierung eines Beschlusses regeln. Aber hier wird ja gewählt. Viel Glück!

P
Petrus

12.05.2010 um 10:59 Uhr

@vanelle:

Klar geht es grad um die Wahl. Da reicht die normale Mehrheit.

Kommt drauf an, was für Dich jetzt Mehrheit heißt. Gewählt ist der Wahlvorschlag, der die meisten Stimmen hat. Das kann im Extremfall auch nur eine der 15 Stimmen sein.

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