W.A.F. LogoSeminare

Ersatzmitglieder in Ausschüssen

P
paulchen
Jan 2018 bearbeitet

Ist es rechtlich zugelassen Ersatzmitglieder in Ausschüsse zu wählen? (z.B. Arbeitssicherheit, Arbeitszeit)

1.07204

Community-Antworten (4)

R
rkoch

11.05.2010 um 11:46 Uhr

§27 BetrVG:

Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat *** aus seiner Mitte *** in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.

Aus seiner Mitte = nur BRM, keine EBRM

Wäre auch zu schön, Ersatzmitglieder quasi durch die Hintertür zu BRM aufzuwerten.....

T
Taurus

11.05.2010 um 12:13 Uhr

Für Ersatzmitglieder kommt nur der Wirtschaftsausschuss in Frage !

F
FelidaeB

11.05.2010 um 12:24 Uhr

@ paulchen: Der einzige Ausschuss, welcher mit einem Nicht-BRM besetzt werden kann (also auch mit einem EBRM) ist der Wirtschaftsausschuss.

§ 106 BetrVG - Wirtschaftsausschuss

(1) In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten.

L
Lotte

11.05.2010 um 12:28 Uhr

Naja, also ein EBRM könnte ja als Sicherheitsbeauftragter in den ASA, aber halt nicht als EBRM

Ihre Antwort