Ersatzmitglieder in Ausschüssen
Ist es rechtlich zugelassen Ersatzmitglieder in Ausschüsse zu wählen? (z.B. Arbeitssicherheit, Arbeitszeit)
Community-Antworten (4)
11.05.2010 um 11:46 Uhr
§27 BetrVG:
Die weiteren Ausschussmitglieder werden vom Betriebsrat *** aus seiner Mitte *** in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Aus seiner Mitte = nur BRM, keine EBRM
Wäre auch zu schön, Ersatzmitglieder quasi durch die Hintertür zu BRM aufzuwerten.....
11.05.2010 um 12:13 Uhr
Für Ersatzmitglieder kommt nur der Wirtschaftsausschuss in Frage !
11.05.2010 um 12:24 Uhr
@ paulchen: Der einzige Ausschuss, welcher mit einem Nicht-BRM besetzt werden kann (also auch mit einem EBRM) ist der Wirtschaftsausschuss.
§ 106 BetrVG - Wirtschaftsausschuss
(1) In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten.
11.05.2010 um 12:28 Uhr
Naja, also ein EBRM könnte ja als Sicherheitsbeauftragter in den ASA, aber halt nicht als EBRM
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