W.A.F. LogoSeminare

Ersatzmitglieder

P
Pünktchen
Jan 2018 bearbeitet

Wieviel Ersatzmitglieder müssen bestimmt werden? Kann der Wahlvorstand die Anzahl selbst bestimmen, oder gibt es da gewisse Vorgaben?

97606

Community-Antworten (6)

T
Tanzbär

11.05.2010 um 10:52 Uhr

Alle Kandidaten, die wenigstens eine Stimme bekommen haben und nicht in den Betriebsrat einziehen sind in der Reihenfolge ihrer Stimmen Ersatzmitglieder.

N
Nemeth

11.05.2010 um 10:53 Uhr

Hallo Pünktchen,

der Wahlvorstand kann hier gar nichts. Die Ersatzmitglieder werden nicht bestimmt. Sie ergeben sich ganz automatisch aus der Wahl - nämlich alle Kandidaten, die nicht in der BR gewählt wurden sind Ersatzmitglieder.

P
PTNetty

11.05.2010 um 11:47 Uhr

@pünktchen Meinst du denn tatsächlich die Ersatzmitglieder des Betriebsrates oder die Erstazmitglieder des Wahlvorstandes oder vielleicht auch Wahlhelfer des Wahlvorstandes?

  • Ersatzmitglieder des BR: wie Tanzbär und Nemeth schon geschrieben haben
  • Ersatzmitglieder des Wahlvorstandes: werden bei Bestellung des Wahlvorstandes durch den Betriebsrat dafür mitausgewählt und sind von Anfang an dabei
  • Wahlhelfer: kann der Wahlvorstand per Beschluss so viele auswählen, wie er meint zu brauchen und das zu jeder Zeit seiner Amtszeit

Gruß PT Netty

T
Tanzbär

11.05.2010 um 11:49 Uhr

@PTNetty An sowas habe ich gar nicht gedacht, unsere Wahl ist gelaufen, da hakt man das schnell ab. Danke für die Ergänzung.

R
rkoch

11.05.2010 um 11:52 Uhr

Tanzbärs Antwort gilt natürlich nur bei Mehrheitswahl, bei Verhältniswahl rücken die Mitglieder der Liste nach, deren BRM Verhindert/Ausgeschieden ist. Erst wenn diese Liste erschöpft ist, wird nach dem Prinzip der Mehrheitswahl aus den anderen Listen nachgerückt.

BTW: @Tanzbär > wenigstens eine Stimme bekommen haben

Woher hast Du das? Das BetrVG setzt vom Text her keine Mindeststimmzahlen voraus, vielmehr sind alle nichtgewählten Kandidaten EBRM... Kann auch keinen entsprechenden Kommentar finden.

T
Tanzbär

11.05.2010 um 12:03 Uhr

@rkoch

Wahrscheinlich ein Denkfehler von mir. Keine Stimme = nicht gewählt?

Beispiel: 3 Kandidaten, kein Mitarbeiter geht zur Wahl, weil es keinen interessiert. Die drei Kandidaten verpennen die Stimmabgabe . Dadurch hat keiner eine Stimme, aber alle drei ziehen in den Betriebsrat ein? Damit habe ich irgendwie ein Problem.

Aber du hast recht, den Gegenbeweis kann ich auch nicht antreten.

Ihre Antwort