Fragen für die Betriebsversammlung vorlesen
Hi,
bei uns in der Firma gibt es die Möglichkeit, Fragen für die Betriebsversammlungs schriftlich zu stellen. Leider werden nur Fragen vorgelesen die Unterschrieben sind.
Hat man ein Recht darauf das Fragen vorgelesen werden ? Und müssen diese unterschrieben werden ?
Gruß
Community-Antworten (14)
11.05.2010 um 00:40 Uhr
Es ist Sache des BR, wie er seine Versammlung gestaltet. Zum Glück ist noch nicht jede Kleinigkeit in einem Gesetz geregelt.
Ich finde es allerdings ein wenig kleinlich, wenn Fragen nur aufgegriffen werden, wenn sie unterschrieben sind. Solange es sachlich bleibt, werden bei uns auch anonyme Fragen vorgebracht. Schließlich geht es vor Allem darum, ob die Frage für die Allgemeinheit interessant ist. Wenn dem so ist, warum sollte man sie verschweigen?
Euer BR ist aber dafür gewählt, um Eure Interessen zu vertreten. Und wenn das bisherige Vorgehen nicht in Eurem Interesse ist, dann lasst euren BR das wissen und bittet ihn, seine Haltung zu überdenken.
Nur wer sagt, was er denkt, kann bekommen, was er braucht.
11.05.2010 um 01:19 Uhr
@HansA Wenn deine Frage ohne Unterschrift nicht vorgelesen wird, steh in der BetrVers auf und stell sie einfach mündlich. Das käme einer Revolution gleich:-))
11.05.2010 um 01:30 Uhr
..... oder aber Frage den BRV in der Versammlung öffentl. warum Frage ohne Unterschriften nicht vorgelesen werden.
11.05.2010 um 09:09 Uhr
Das ist aber auch ein Mist, dass sowas nicht in irgendeinem Grund(sätzlichen) Gesetz geregelt ist. Wenn man die Frage in der BV selber stellen muss, dann sehen doch alle, woher die Frage kommt und man kann sich nicht verstecken. So ein Mist aber auch ... ;-)
11.05.2010 um 10:10 Uhr
Zumeist geht es bei anonymen "Fragen" um Beschwerden die gegen eine oder mehrer Personen gerichtet sind. Ich bin auch der Meinung dass man hier den Namen des Beschwerdeführers kennen soll. Der Beschuldigte hat ja auch ein Recht sich zu verteidigen. Was passiert denn?: Der Beschuldigte sagt es stimmt nicht, dann ist die Sache zu Ende, nur weil der Beschwerdeführer nicht genug Mumm hat dahinter zu stehen. Es wird doch wohl schon jedem BR passiert sein dass er einer mündlichen Beschwerde nachging und der Beschwerdeführer macht plötzlich einen Rückzieher, son in der Art : "War doch nicht so gemeint, ich doch nicht". Sollte es eine Beschwerde allgemeiner Art betreffen kann man diese schon anonym behandeln und trotzdem stellt sich auch hier die Frage, warum will der unbekannt bleiben?
11.05.2010 um 10:18 Uhr
Deswegen hatte ich weiter unten schon mal geschrieben, Beschwerden immer schriftlich, denn zu oft droht Gedächtnisverlust des Beschwerdeführers. Dass der BR das dann erst mal in Angriff nimmt und nicht gleich die Namen rumposaunt, ist klar, aber letztendlich muss jeder sich stellen.
Ich erinnere mich, da gab es doch mal irgendwo die Frage an einen Betriebsrat: "Kannst Du dich nicht mal stark machen, dass ich mehr Geld bekomme? Aber nicht meinen Namen nennen!"
Na sowas ...
11.05.2010 um 10:36 Uhr
@Tanzbär Diese Tanzveranstaltung ist die BetrVers. Kann es sein das du das mit dem Tanztee verwechselst?
11.05.2010 um 10:42 Uhr
@Immie Hilf mir, ich steh auf dem Schlauch und verstehe deine Frage nicht ..
11.05.2010 um 10:59 Uhr
@Tanzbär ...Beschwerden immer schriftlich, denn zu oft droht Gedächtnisverlust des Beschwerdeführers... Ich weiss ja nicht was bei euch so auf der BetrVers besprochen wird...
Das Gesetz schreibt nur vor, einen Tätigkeitsbericht abzugeben. Die Versammlung kann man aber auch nutzen, um sich des Rückhalts der Belegschaft zu versichern und sich als Arbeitnehmervertretung richtig darzustellen.
Erreicht man das, indem man "unterschriebene Zettel" vorliest? Ich denke, das dieser BR eine Schulung zu diesem Thema aufsuchen sollte.
11.05.2010 um 12:18 Uhr
@Immie: Naja, auch wenn es nicht verpflichtend ist, steht wohl bei den meisten BetrVers der Punkt "Fragen und Hinweise aus der Belegschaft" auf der Agenda. Und es gibt wohl leider Betriebe, in denen es nicht möglich ist, in Anwesenheit des Chefs (siehe §43(2) Satz1!) kritische Fragen zu stellen. Warum dann nicht schriftlich - und der BR liest ohne Namensnennung vor?
Was mit anonym eingereichten Zetteln passiert, würde ich im Einzelfall entscheiden. Bei offensichtlichen Dingen kann man das weitergeben (z.B. "Warum immer mehr Leiharbeiter statt fester MA?", "Warum neuer Kantinenbetreiber?" o.ä.) In den von Rolfo genannten Fällen würde ich aber auch sagen: Rundablage.
11.05.2010 um 12:35 Uhr
@Immie
Sorry, Thema verfehlt, setzen, 5! Ich bezog mich da auf den Beitrag von Rolfo. Inhaltlich gebe ich dir vollkommen recht, unterschriebene Zettel vorlesen, das ist keine Betriebsversammlung. Glaube mir, ich habe schon viele BVs in den 20 Jahren gemacht, schlechtere und auch bessere, Schweigen im Walde und begeistertes Klatschen. Naja, eben durchwachsen. Ich weiß also schon, wovon ich spreche.
Und wenn wirklich eine Anfrage anonym gestellt werden soll, dann tu ich das, dann weiß ich aber auch, in wessen Auftrag.
11.05.2010 um 12:42 Uhr
@Tanzbär Dann müssen wir ja beide nachsitzen... denn dein Beispiel:
Ich erinnere mich, da gab es doch mal irgendwo die Frage an einen Betriebsrat: "Kannst Du dich nicht mal stark machen, dass ich mehr Geld bekomme? Aber nicht meinen Namen nennen!"
kann für eine BetrVers unpassender nicht sein... Auch wenn es von jemandem stammt, der immer wieder gerne zitiert wird.
11.05.2010 um 12:46 Uhr
Wieso du auch nachsitzen? ICH hatte das Thema verfehlt. Ich hatte mich in besagtem Post nicht auf die BV bezogen, sondern auf Beschwerden und Anfragen an den Betriebsrat. Ganz nebenbei sollte dieses Beispiel zur Erheiterung beitragen, auch wenn ich nicht mehr weiß, von wem es ist. Ist mir auch wurscht. Wenn es euch stört, dass ich hier meine Meinung kund tu, schreibt es und ich bin weg.
11.05.2010 um 12:49 Uhr
@Tanzbär ...Sorry, Thema verfehlt, setzen, 5!... Ich dachte du meinst mich damit. Da haben wir uns aber gewaltig missverstanden. Und ich hatte mich schon so auf das nachsitzen mit dir gefreut ;-))
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