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Lohnfortzahlung

H
Hansa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben eine Abteilung mit 15 Mann in der 3 produktionswichtige Maschienen stehen. Fällt eine der 3 Machienen aus, kann noch ca 2 Stunden gearbeitet werden. Nach den 2 Stunden wurden die Mitarbeiter heimgeschickt, und den nächsten Tag auch noch. Geht das so einfach ? Oder muss der Arbeitgeber eine alternative anbieten ? Oder hat man Recht auf Lohnfortzahlung ?

Gruß

99303

Community-Antworten (3)

S
StuWa

11.05.2010 um 01:38 Uhr

Also aus meiner Sicht ist das Heimschicken eine Freistellung, die der AG zahlen muss. Dass die Madchine ausfällt, fällt auch ins Arbeitgeberrisiko. Wer es drauf ankommen lassen will, kann natürlichauch auf seinen Beschäftigungsanspruch pochen - aber wozu ...?

R
rainerw

11.05.2010 um 01:58 Uhr

Schau mal unter § 615 BGB. Annahmeverzug bei Betriebsrisiko.

R
rkoch

11.05.2010 um 10:41 Uhr

Allerdings kommen wir hier wieder in den Bereich "Recht haben und Recht bekommen". Sprich: Was StuWa und rainerw gesagt haben ist absolut richtig, nur schert sich kaum ein AG darum sondern schickt die AN lieber in Urlaub, Arbeitszeitkontenabbau, etc., wie eben bei Euch auch. Dagegen müssten sich grundsätzlich die AN selber (jeder für sich) wehren, nur tut es keiner.

Der BR kann allerdings etwas unternehmen, nämlich nach §87 (1) Nr. 3. bzw. 5. - fragt sich nur WAS der BR unternehmen soll! Zwar kann er sich einfach auf die Hinterbeine stellen und dem AG die eigenmächtige Anordnung dieser unfreiwilligen Freischichten verbieten (Notfalls mit Unterstützung des ArbG), aber wie dann weiter? Der AG wird so was zwar hinnehmen müssen, aber auf sich sitzen lassen - das tut er sicher nicht. Irgendeine Hinterhältigkeit lässt er sich dann sicher einfallen um den BR schlecht dastehen zu lassen. z.B. dürfen die Kollegen dann halt irgendwelche Arbeiten machen die ihnen gar nicht passen, so das sie dann sagen "hätt uns der BR doch lieber heimgehen lassen"......

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