Erstellt am 10.05.2010 um 23:38 Uhr von StuWa
Also aus meiner Sicht ist das Heimschicken eine Freistellung, die der AG zahlen muss. Dass die Madchine ausfällt, fällt auch ins Arbeitgeberrisiko. Wer es drauf ankommen lassen will, kann natürlichauch auf seinen Beschäftigungsanspruch pochen - aber wozu ...?
Erstellt am 10.05.2010 um 23:58 Uhr von rainerw
Schau mal unter § 615 BGB. Annahmeverzug bei Betriebsrisiko.
Erstellt am 11.05.2010 um 08:41 Uhr von rkoch
Allerdings kommen wir hier wieder in den Bereich "Recht haben und Recht bekommen". Sprich: Was StuWa und rainerw gesagt haben ist absolut richtig, nur schert sich kaum ein AG darum sondern schickt die AN lieber in Urlaub, Arbeitszeitkontenabbau, etc., wie eben bei Euch auch. Dagegen müssten sich grundsätzlich die AN selber (jeder für sich) wehren, nur tut es keiner.
Der BR kann allerdings etwas unternehmen, nämlich nach §87 (1) Nr. 3. bzw. 5. - fragt sich nur WAS der BR unternehmen soll! Zwar kann er sich einfach auf die Hinterbeine stellen und dem AG die eigenmächtige Anordnung dieser unfreiwilligen Freischichten verbieten (Notfalls mit Unterstützung des ArbG), aber wie dann weiter? Der AG wird so was zwar hinnehmen müssen, aber auf sich sitzen lassen - das tut er sicher nicht. Irgendeine Hinterhältigkeit lässt er sich dann sicher einfallen um den BR schlecht dastehen zu lassen. z.B. dürfen die Kollegen dann halt irgendwelche Arbeiten machen die ihnen gar nicht passen, so das sie dann sagen "hätt uns der BR doch lieber heimgehen lassen"......