Hallo Leute, ich muß leider nochmals nachhaken.
Ich habe mir zwar unter Berücksichtigung des BetrVG §15 Abs.2, folgendes durchgelesen:§ 25 BetrVG – Ersatzmitglieder-Siebert/Becker.
Nur habe ich für meine Frage keinen Hinweis darauf gefunden und zwar wie folgt:
BR-Wahl: 2 Listen / A + B, daraus resultieren 9 BR´s, Nr. 9, ein Mann aus Liste "B" muß für eine Frau weichen, soweit ok.
Der Mann, der weichen musste, rückt dieser nur bei Liste "B" nach wenn sich ein Mann aus Liste "B" verabschiedet?
Oder auch, wenn sich ein Mann aus Liste "A" verabschiedet, ergo listenübergreifend.
Meine Meinung wäre, da er ja schon ein festes BR-Mitglied war und wegen der Minderheitenregelung weichen musste, müsste er in jedem Fall, egal aus welcher Liste
ein Mann ausscheidet, nachrücken.
Liege ich da falsch?
Gruß und Danke
vokuhila