Zeitarbeiter / Ausschreibung-intern
Hallo,ich hätte da gleich zwei Fragen auf einmal. Das geht nun wirklich nicht;-))
- zu wenig Personal- bekamen MA aus Zeitarbeitsfirma - kein BR gefragt- nicht bekannt zu welchen Konditionen. Soweit,so schlecht. Jetzt ist das Kind der Ma krank, das ist OK aber wer sorgt für Ersatz ? Sie hätte heute Spätdienst machen sollen, nun wurde eine Kollegin aus dem Frühdienst um elf nach Hause geschickt und kam um drei zum Spätdienst wieder. Ich habe gesagt das geht so nicht aber die PDL ist der Meinung solange die Kollegin JA sagt darf das sein ???? Muss nicht die Zeitarbeitsfirma für Ersatz sorgen ?
- WBL wurde von GL rausgemobbt (eindeutig, will aber nun nach einem halben Jahr krank auch nicht wiederkommen ). Seit Freitag hängt der neue Dienstplan für Juni und eine neue MA - noch ohne Namen- steht am Dienstplan als neue WBL, heute haben wir als BR die Bewerbung auf den Tisch bekommen. Die Stelle muss doch erst intern ausgeschrieben werden ???!!! auch wenn die GL der Meinung ist es gäbe niemand, wir als Team sind da anderer Meinung. Also nicht zustimmen und darauf hinweisen das erst intern ausgeschrieben werden muss!!
Ich weiß das war richtig viel zum lesen aber ich denke ihr könnt helfen.
Community-Antworten (2)
10.05.2010 um 19:33 Uhr
Hallo Häschen... Antwort 1 kann ich leider nicht beantworten..
Bei 2 ist es so, daß ihr die Gl schrift auffordern müßt laut § 93 immer erst intern auszuschreiben. Habt ihr das bis heute nicht getan solltet ihr das schleunigst nachholen. Sonst brauchen sie das nicht.
11.05.2010 um 11:15 Uhr
Muss nicht die Zeitarbeitsfirma für Ersatz sorgen ?
Grundsätzlich hast Du Recht, das die LA-Firma eigentlich für den Ersatz zu sorgen hätte. Rechtlich gesehen hat Euer AG einen LA ausgeliehen, und die LA-Firma ist aus diesem Vertrag (i.d.R. - außer es ist anders vereinbart) verpflichtet einen LA für die Dauer der Überlassung zu stellen. Schließlich ist die LA nicht bei Euch krank, sondern bei der LA-Firma, also ist das deren Problem. Allerdings ist die tatsächlich gelebte Variation so, das der AG für den nicht erschienenen LA schlicht keine Entleihvergütung an die LA-Firma bezahlt und es einfach als gegeben hinnimmt, das die LA krank ist. Da das ein Vertrag zwischen den zwei Firmen ist, ist es deren Problem wie sie das händeln, sprich ob Euer AG auf Vertragserfüllung besteht.
Ich habe gesagt das geht so nicht aber die PDL ist der Meinung solange die Kollegin JA sagt darf das sein ????
Ja, Ja und NEIN!
Es gibt bei solchen Sachen immer drei Seiten: Die arbeitsvertragliche Verpflichtung des AN, die rechtliche Möglichkeit und das MBR des BR! Ja, wenn der AN JA sagt, dann hat der AN sich arbeitsvertraglich bereit erklärt, das so zu machen, Ja, wenn der AG die Gesetze einhält, hier z.B ArbZG (11 Stunden Ruhepause), aber:
NEIN! §87 (1) Nr. 3 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;
Ohne BR-Zustimmung darf der AG das dann trotzdem nicht, daran ändert auch das JA des AN nichts. Umgekehrt gilt das genauso: Wenn der BR Ja sagt, der AN aber arbeitsvertraglich nicht dazu verpflichtet ist das zu machen und Nein sagt, kann der AG auch nichts machen. Was die Gesetze angeht, das will ich nicht breittreten, welchen AG interessieren im Zweifelsfalle schon so nebensächlichkeiten wie Gesetze......
Er braucht also 2 mal ein JA, sonst läuft da nichts! Wenn der BR Nein sagt, kann sich der AG ja immer noch an seinen Vertragspartner halten und einen anderen LA verlangen.
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