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Ablehnung der Schulung 1 Woche vor Schulungsbeginn - Was Tun?

S
seagarden
Nov 2016 bearbeitet

Liebe KollegenInnen,

wir sind neu gewählt worden. 11 BR- Mitglieder. Nun wollen wir 3 KollegenInnen zur Schulung von WAF Betriebsverfassungsgesetz 1 Schicken. Die Schulung ist jetzt in Stuttgart. Einen Beschluss haben wir auch gefasst und dem AG rechtzeitig übergeben.

Nun hat der AG dem Seminar zugesagt aber nicht die in Stuttgart sonder in Düsseldorf. Wir haben ihm geschrieben, dass er dieses uns Schriftlich geben möchte(auch heute geschehen).

Den Beschluss v. BR- kann doch nur der BR selber neu fassen und das Arbeitsgericht Liegen wir da Richtig.

Wir wollen diese vor dem Arbeitsgericht austragen. Wir wissen auch das wir nicht viel Erfolg dabei haben. Jedoch muss der AG die ämtlichen Kosten tragen, daher könnt Ihr Eure erfahrungen oder Tipps uns weiterleiten dafür danken wir auch.

MFG das team seagarden

96702

Community-Antworten (2)

T
Taurus

10.05.2010 um 17:32 Uhr

Bin zwar keine Kolleginn...aber als Kollege meinen Senf dazu geben. Ihr habt Recht, der AG kann keinen Beschluss des BR Aufheben. Er kann es nur durch das Arbeitsgericht (Einigungsstelle) aufheben lassen. Das wird teuer und er wird es sich 3mal überlegen ob er das auch wirklich will !

D
DonJohnson

10.05.2010 um 17:41 Uhr

@seagarden Der AG kann die Notwendigkeit eines Seminars vor dem ArbG anzweifeln. In eurem Fall wird er da aber keinen Erfolg haben! Der AG kann bezüglich der zeitlichen Lage des Seminares die Einigungsstelle anrufen. Wenn ihr die Ankündigung frühzeitig abgegeben habt, und die betrieblichen Belange berücksichtigt, wird er da aber auch nicht mit durch kommen.

Letztendlich ist es also so, dass Tausus schon Recht hat. Er bezahlt die Party, soll er soch klagen oder anrufen.

Der Fairnesheit halber, solltest ihr aber den Anbieter kontaktieren...

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