Aufbewahrung alter BR-Protokolle
Kurze Frage: Was mache ich eigentlich mit den ganzen Unterlagen aus den vorherigen BR-Zeiten, wie Protokolle, Informationen, etc. ...gibt es da eine Aufbewahrungsfrist oder- pflicht? Ich kann mir den Fall vorstellen, das mal AN 1 etwas gegen AN 2 unternommen hat, und AN 2 , frisch in den BR gewählt, jetzt in den alten Protokollen nachlesen kann, was da so vorgebracht wurde...ist aber keine Frage und auch kein aktuelles Beispiel...fiel mir nur gerade ein, weil es auch zu der Aufbewahrungsfrage passt.
Community-Antworten (7)
10.05.2010 um 15:14 Uhr
Hallo.. die Unterlagen sollten eine Amtsperiodeaufbewahrt werden.... sprich 4 Jahre
10.05.2010 um 15:54 Uhr
Danke schön!!!!
10.05.2010 um 16:34 Uhr
Einspruch ! Die 4 Jahre beziehen sich auf die Unterlagen zur BR-Wahl. Für sonstige BR-Unterlagen gelten meines Wissens 10 Jahre. Sollten Unterlagen nach dieser Zeit weiter Gültigkeit haben, dann sind sie ggf. auch länger aufzubewahren. (Man wirft nicht eine BV nach 10 Jahren weg, wenn sie noch gültig ist.)
10.05.2010 um 16:51 Uhr
peters, wenn nicht sogar noch länger z.b Betriebsvereinbarungen .-)))
10.05.2010 um 17:14 Uhr
@Waschbär grins mach das zweite Auge auch auf, nimm noch 'ne Ritalin und lies den Text von peters noch mal gaaaaanz langsam!
Ich wusste ich krieg dich! Und jetzt sag nicht, das wäre extra gewesen!!
Und außerdem, gibs zu, du konntest nicht widerstehen und hast die Geheimtinte ausgetrunken und bist heut morgen erst wieder wach geworden! Das kommt vom selbst zusammen brauen!
Schönen Wochenstart
Gruß PT Netty
10.05.2010 um 17:19 Uhr
Hallo, also wir haben uns zusammen gesetzen in unserem vorletzten Meeting und haben aufgeräumt. D.h. alte unnötige Sachen wurden weg geschmissen und vernichtet. Der neue BR hat klar die BV und andere "Originale" bekommen, abr nicht jeden Schnipsel. Unser Anwalt hat gesagt, dass dies so in Ordung ist.
12.05.2010 um 16:37 Uhr
@PTnetty, aufbewarung war bezogen auf "Digitalisierung".
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