Kurze Frage: Was mache ich eigentlich mit den ganzen Unterlagen aus den vorherigen BR-Zeiten, wie Protokolle, Informationen, etc. ...gibt es da eine Aufbewahrungsfrist oder- pflicht? Ich kann mir den Fall vorstellen, das mal AN 1 etwas gegen AN 2 unternommen hat, und AN 2 , frisch in den BR gewählt, jetzt in den alten Protokollen nachlesen kann, was da so vorgebracht wurde...ist aber keine Frage und auch kein aktuelles Beispiel...fiel mir nur gerade ein, weil es auch zu der Aufbewahrungsfrage passt.