Erstellt am 10.05.2010 um 13:14 Uhr von Blumenkind
Hallo.. die Unterlagen sollten eine Amtsperiodeaufbewahrt werden....
sprich 4 Jahre
Erstellt am 10.05.2010 um 13:54 Uhr von fischkopp
Erstellt am 10.05.2010 um 14:34 Uhr von peters
Einspruch !
Die 4 Jahre beziehen sich auf die Unterlagen zur BR-Wahl.
Für sonstige BR-Unterlagen gelten meines Wissens 10 Jahre.
Sollten Unterlagen nach dieser Zeit weiter Gültigkeit haben, dann sind sie ggf. auch länger aufzubewahren. (Man wirft nicht eine BV nach 10 Jahren weg, wenn sie noch gültig ist.)
Erstellt am 10.05.2010 um 14:51 Uhr von waschbär
peters,
wenn nicht sogar noch länger z.b Betriebsvereinbarungen .-)))
Erstellt am 10.05.2010 um 15:14 Uhr von PTNetty
@Waschbär
*grins*
mach das zweite Auge auch auf, nimm noch 'ne Ritalin und lies den Text von peters noch mal gaaaaanz langsam!
Ich wusste ich krieg dich!
Und jetzt sag nicht, das wäre extra gewesen!!
Und außerdem, gibs zu, du konntest nicht widerstehen und hast die Geheimtinte ausgetrunken und bist heut morgen erst wieder wach geworden! Das kommt vom selbst zusammen brauen!
Schönen Wochenstart
Gruß
PT Netty
Erstellt am 10.05.2010 um 15:19 Uhr von Blumentopf
Hallo,
also wir haben uns zusammen gesetzen in unserem vorletzten Meeting und haben aufgeräumt. D.h. alte unnötige Sachen wurden weg geschmissen und vernichtet. Der neue BR hat klar die BV und andere "Originale" bekommen, abr nicht jeden Schnipsel. Unser Anwalt hat gesagt, dass dies so in Ordung ist.
Erstellt am 12.05.2010 um 14:37 Uhr von waschbär
@PTnetty,
aufbewarung war bezogen auf "Digitalisierung".