Erstellt am 20.07.2010 um 22:46 Uhr von Kölner
@Lämmchen
Wenn diese Protokolle bereits unterschrieben sind, ist - formaljuristisch - eine Beschlussfassung großer Humbug! Und wenn sie noch nicht unterschrieben sind, haben sie keinen Dokumentenstatus.
Ich würde lediglich diese Protokolle zur Kenntnis nehmen in einer der nächsten BR-Sitzung und gut ist...
Erstellt am 20.07.2010 um 23:05 Uhr von Perfusor
@ lämmchen
hat bei euch das ganze Gremium gewechselt, oder sind noch "alte" Hasen dabei ?
Wenn Protokolle beschlossen werden sollen, hast du immer noch die Möglichkeit, dich zu enthalten. Das handhabe ich auch bei Protokollen so, auf deren Sitzung ich nicht sein konnte, weil wie soll ich etwas genehmigen, von dem ich nichts weiß ?
Also wäre eine zustimmung deinerseits nur ne Pharse
Erstellt am 20.07.2010 um 23:17 Uhr von Lämmchen
@Perfusor
zu einem Drittel sind es wieder die alten "Hasen". Auch der BR-Vorsitz ist gleich geblieben. Ich denke, der alte BR- hätte diese alten Protokolle alle genehmigen müssen. Es ist ja ein neuer BR gewählt, man fängt also wieder bei Null an. Ginge ich davon aus, dass dem neuen BR niemand aus dem Vorherigen angehören würde, kämen diese "alten" Protokolle auch nicht zur Genehmigung. Aber Du hast Recht. Sollte die Tagesordnung es vorsehen, diese alten Dinger zu genehmigen, kann ich mich nur enthalten.
Ich überlege, ob es nur eine Formsache ist, oder ob da nicht mehr dahinter steckt. Im Betriebsverfassungsgesetz konnte ich leider nichts Brauchbares finden.
Erstellt am 21.07.2010 um 06:18 Uhr von ridgeback
Lämmchen,
*** Im Betriebsverfassungsgesetz konnte ich leider nichts Brauchbares finden.***
Eben, siehe: Kölner.
Die Berechtigung, Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift zu erheben, steht allen Teilnehmern an der Sitzung zu, nicht nur den BRM. Die Einwendungen können sich auf alle Bestandteile der Sitzungsniederschrift beziehen, auch auf die Anwesenheitsliste. Vollständige Gegenprotokolle sind keine Einwendungen (LAG Frankfurt 12 TaBV 123/87).
Die Einwendungen sind unverzüglich beim BR, also nach § 26 Abs. 2 BetrVG bei dessen Vorsitzendem zu erheben. Dieser hat die Einwendungen dem BR in der nächsten Sitzung vorzutragen. Der BR kann daraufhin die Sitzungsniederschrift ändern; in jedem Fall sind die Einwendungen jedoch dem angegriffenen Protokoll beizufügen.
Erstellt am 21.07.2010 um 09:21 Uhr von DerAlteHeini
Lämmchen
BR Protokolle beschließen? Was für ein Quatsch!
Wie mit einem Protokoll bzw. mit der Sitzungsniederschrift zu verfahren ist, kann man § 34 BetrVG entnehmen.
§ 34 Sitzungsniederschrift
(1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat.
(2) Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen.
(3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.
Erstellt am 21.07.2010 um 10:31 Uhr von Lämmchen
@DerAlteHeini
Das leuchtet mir ein. Hier ist ja eindeutig geklärt, wie mit diesen Protokollen/Sitzungsniederschriften umzugehen ist. Ob ich das meiner BR-Vorsitzenden plausibel machen kann? ;-) Bei uns ist es so, dass das jeweilige Protokoll verlesen wird und es dann per Abstimmung genehmigt wird (oder auch nicht). Was für eine Zeitverschwendung.
@all
Danke für die Beiträge zu dieser Thematik
Erstellt am 21.07.2010 um 13:41 Uhr von DrHouse
Lämmchen,
also Zeitverschwendung ist das Lesen und Genehmigen der Protokolle nicht.
Das wird bei uns auch so gehandhabt. Erst dann wird das Protokoll unterschrieben.
Gruß DrHouse