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Beschluß Protokolle

L
Lämmchen
Jan 2018 bearbeitet

Unser BR wurde im Mai 2010 neu gewählt. Auf unserer nächsten BR-Sitzung sollen lt. Tagesordnung Protokolle beschlossen werden, die noch in der Verantwortung des alten Betriebsrates lagen. Die in Frage kommenden Protokolle sind zum Teil älter als 6 Monate. Geht das überhaupt, dass der neue BR die Protokolle des alten BR beschließt?

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

21.07.2010 um 00:46 Uhr

@Lämmchen Wenn diese Protokolle bereits unterschrieben sind, ist - formaljuristisch - eine Beschlussfassung großer Humbug! Und wenn sie noch nicht unterschrieben sind, haben sie keinen Dokumentenstatus.

Ich würde lediglich diese Protokolle zur Kenntnis nehmen in einer der nächsten BR-Sitzung und gut ist...

P
Perfusor

21.07.2010 um 01:05 Uhr

@ lämmchen

hat bei euch das ganze Gremium gewechselt, oder sind noch "alte" Hasen dabei ? Wenn Protokolle beschlossen werden sollen, hast du immer noch die Möglichkeit, dich zu enthalten. Das handhabe ich auch bei Protokollen so, auf deren Sitzung ich nicht sein konnte, weil wie soll ich etwas genehmigen, von dem ich nichts weiß ?

Also wäre eine zustimmung deinerseits nur ne Pharse

L
Lämmchen

21.07.2010 um 01:17 Uhr

@Perfusor

zu einem Drittel sind es wieder die alten "Hasen". Auch der BR-Vorsitz ist gleich geblieben. Ich denke, der alte BR- hätte diese alten Protokolle alle genehmigen müssen. Es ist ja ein neuer BR gewählt, man fängt also wieder bei Null an. Ginge ich davon aus, dass dem neuen BR niemand aus dem Vorherigen angehören würde, kämen diese "alten" Protokolle auch nicht zur Genehmigung. Aber Du hast Recht. Sollte die Tagesordnung es vorsehen, diese alten Dinger zu genehmigen, kann ich mich nur enthalten.

Ich überlege, ob es nur eine Formsache ist, oder ob da nicht mehr dahinter steckt. Im Betriebsverfassungsgesetz konnte ich leider nichts Brauchbares finden.

R
ridgeback

21.07.2010 um 08:18 Uhr

Lämmchen, *** Im Betriebsverfassungsgesetz konnte ich leider nichts Brauchbares finden.***

Eben, siehe: Kölner.

Die Berechtigung, Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift zu erheben, steht allen Teilnehmern an der Sitzung zu, nicht nur den BRM. Die Einwendungen können sich auf alle Bestandteile der Sitzungsniederschrift beziehen, auch auf die Anwesenheitsliste. Vollständige Gegenprotokolle sind keine Einwendungen (LAG Frankfurt 12 TaBV 123/87). Die Einwendungen sind unverzüglich beim BR, also nach § 26 Abs. 2 BetrVG bei dessen Vorsitzendem zu erheben. Dieser hat die Einwendungen dem BR in der nächsten Sitzung vorzutragen. Der BR kann daraufhin die Sitzungsniederschrift ändern; in jedem Fall sind die Einwendungen jedoch dem angegriffenen Protokoll beizufügen.

D
DerAlteHeini

21.07.2010 um 11:21 Uhr

Lämmchen BR Protokolle beschließen? Was für ein Quatsch! Wie mit einem Protokoll bzw. mit der Sitzungsniederschrift zu verfahren ist, kann man § 34 BetrVG entnehmen.

§ 34 Sitzungsniederschrift (1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat. (2) Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind der Niederschrift beizufügen. (3) Die Mitglieder des Betriebsrats haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats und seiner Ausschüsse jederzeit einzusehen.

L
Lämmchen

21.07.2010 um 12:31 Uhr

@DerAlteHeini

Das leuchtet mir ein. Hier ist ja eindeutig geklärt, wie mit diesen Protokollen/Sitzungsniederschriften umzugehen ist. Ob ich das meiner BR-Vorsitzenden plausibel machen kann? ;-) Bei uns ist es so, dass das jeweilige Protokoll verlesen wird und es dann per Abstimmung genehmigt wird (oder auch nicht). Was für eine Zeitverschwendung.

@all

Danke für die Beiträge zu dieser Thematik

D
DrHouse

21.07.2010 um 15:41 Uhr

Lämmchen, also Zeitverschwendung ist das Lesen und Genehmigen der Protokolle nicht. Das wird bei uns auch so gehandhabt. Erst dann wird das Protokoll unterschrieben.

Gruß DrHouse

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