Hallo, unser WV ist sich nicht sicher ob er den Termin zur Wahl des Arbeitnehmervertreters im AR festlegt oder vom BR per Beschluss festgelegt werden muss.? Außerdem: Wo ist auf schnellstem Weg eine aktuelle Wahlordnung 52 zu ergattern? Danke
Erstellt am 09.05.2010 um 20:30 Uhr von Kölner @teleltele Ich würde es eher mit dem DrittelbG oder dem MitbestG versuchen. Der Unternehmer muss den BR informieren...