Hallo !
Hat ein Mitglied des Wahlvorstands 1 Woche nach der Wahl das Recht eine Überprüfung und der Wahlunterlagen zu verlangen?

Müssen eigendlich am Tag der Auszählung auch die Stimmzettel mit der Arbeitnehmerliste (Wählerliste)verglichen werden und auch übereinstimmen?

Wenn ja und das bei unserer Wahl nicht der Fall war sollten wir die BR-wahl anfechten?