Erstellt am 10.05.2010 um 06:45 Uhr von Tanzbär
> Müssen eigendlich am Tag der Auszählung auch die Stimmzettel
> mit der Arbeitnehmerliste verglichen werden und auch übereinstimmen?
Wenn du die Anzahl meinst, ja, ansonsten kannst du da nichts vergleichen. Oder haben bei euch alle unterschreiben? ;-))
Erstellt am 10.05.2010 um 13:55 Uhr von Sebyvo
Wenn du die Anzahl meinst, ja, ansonsten kannst du da nichts vergleichen. Oder haben bei euch alle unterschreiben? ;-))
Ja die Anzahl meine ich, in der Arbeitnehmerliste ( Wählerliste) wurde immer nur ein Kreuz "X" bei Wahlteilnahme angebracht und bei Briefwahl ein "B"
Die Briefwahlumschläge wurden am Schluß auch verglichen und in der Arbeitnemerliste ( Wählerliste) mit einem Kreuz "X" vermerkt