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Konstituierende Sitzung

R
Roadrunner
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute,

die BR-Wahl ist am 12.04 ohne Problem durchgeführt worden. Die Amtszeit des alten Betriebsrates endet am 24.04 (4 Jahre). Ein gewählter MA konnte bisher nicht erreicht werden (wegen Urlaub bis 30.04.10).

Ist es Konform, wenn die konstituierende Betriebsratssitzung am 16.04 ohne diesen MA, aber mit einem Nachrücker stattfindet.

Können dann überhaupt Beschlüsse gefasst werden?

Danke im Voraus für Eure Bemühungen!

Danke für die Antworten.

Wir werden die Konsti mit EBRM einberufen und die Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreter vertagen bis 03.05 wenn fehlender MA wieder im Hause ist.

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Community-Antworten (3)

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Dielöwin

14.04.2010 um 15:20 Uhr

@roadrunner

Ihr hättet im Vorfeld diesen Kollegen seine Einverständniserklärung unterschreiben lassen können, für den Fall daß er ein Mandat erhält. Nun gut dass ist wohl gegessen. Eure Konsti könnt ihr schon mit einem EBRM machen, ändert aber nix daran daß ihr am 24.04. einen neuen BR habt und nicht wißt ob der Kollege sein Amt annimmt oder nicht.Ihn zu erreichen im Urlaub geht wohl gar nicht?

T
Tanzbär

14.04.2010 um 15:30 Uhr

Können dann überhaupt Beschlüsse gefasst werden? könnten - ja, aber auf der konstituierenden Sitzung werden m.E. keine Beschlüsse gefasst, sondern der Vorsitzende und der Stellvertreter gewählt. Sollte der fehlende Kollege für eins der Ämter vorgesehen sein, dann hätte er vorher sein Einverständnis erklären müssen, für den Fall der Fälle. Wenn nicht, spielt das keine Rolle.

P
PTNetty

14.04.2010 um 15:36 Uhr

Beschlüsse können ab Anwesenheit der Hälfte der BRMitglieder gefasst werden. 5er Gremium = 3 7er Gremium = 4 9er Gremium = 5 usw.

Ersatzmitglieder werden bei rechtlicher Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern automatisch zu vollwertigen BRMitgliedern und zählen dann auch entsprechend. Es ist nicht nur konform sondern richtig ein Ersatzmitglied für ein rechtlich! verhindertes Mitglied (Urlaub,Krankheit, Fortbildung) zu laden.

Man könnte sagen, dass die 3 Tage zur möglichen Mitteilung der Ablehnung verstrichen sind und somit die positive Zusage anzunehmen ist. Wobei natürlich der Zugang der Mitteilung nicht eindeutig ist. Wenn er nicht will kann er das Amt ja nach dem Urlaub niederlegen.

Gruß PT Netty

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