W.A.F. LogoSeminare

BR ohne Ersatzmitlieder

I
icetee
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag zusammen,

wir sind ein 5er BR und haben keine Ersatzmitglieder wie sieht das aus wenn einer krank ist oder kann aus anderen gründen nicht. Dann müßen wir doch die sitzung vertagen oder nicht wenn ein beschluss gemacht werden muß oder?

78508

Community-Antworten (8)

C
caretakerFM

06.06.2010 um 19:47 Uhr

Wie groß ist euer Betrieb Beschlussfähig seit ihr wenn die Hälfte des Gremiums anwesend ist § 33 BetrVG. Sollte dies nicht erreicht werden, gilt, bei einer Äußerungsfrist (z.B. § 102 Abs. 2) laut BAG, DB 83, 234 der § 22 BetrVG.

I
icetee

06.06.2010 um 20:07 Uhr

wir sind ca 98 Mitarbeiter

L
Lotte

06.06.2010 um 20:17 Uhr

icetee, sollte es mal so weit kommen, dass mehr als die Hälfte krank ist, vertritt Däubler z. B. in seiner Kommentierung die Ansicht, dass hier § 22 BetrVG anzuwenden ist und der Rest die Geschäfte des BR weiterführt.

C
caretakerFM

06.06.2010 um 20:19 Uhr

Vieleicht solltet ihr euer Gremium auf 3 verkleinern, um 2 Ersatzmitglieder zu erhalten.

D
DonJohnson

06.06.2010 um 20:42 Uhr

@caretakerFM Und wie genau stellst du dir das vor?

R
rkoch

07.06.2010 um 10:13 Uhr

Zurücktreten und neu wählen?

F
Forentroll

07.06.2010 um 10:13 Uhr

@caretakerFM Ist nicht möglich, da ja die Mindestzahl der Bewerber nicht unterschritten ist.

R
rkoch

07.06.2010 um 11:14 Uhr

caretakerFM > Vieleicht solltet ihr euer Gremium auf 3 verkleinern, um > 2 Ersatzmitglieder zu erhalten.

Forentroll > Ist nicht möglich, da ja die Mindestzahl der Bewerber nicht unterschritten ist.

@icetee Nur damit Du nach dieser Meinung nicht auf falsche Gedanken kommst:

WENN die Mindestzahl der Bewerber unterschritten wird, weil eines Eurer BRM zurücktritt, dann heißt das nicht, das die restlichen 4 BRM dann einen 3er BR bilden und das 4. BRM zum EBRM wird, sondern dann tritt §13 (2) 2. BetrVG ein, d.h. der BR wird aufgelöst und muss Neuwahlen einleiten! Die Variation "wir sind genau 5 BRM bei einem 5er BR, also bilden wir einen 3er BR mit 2 EBRM" geht auch nicht! §11 BetrVG wird zwar so gedeutet, das auch für den Fall das nicht genügend Kandidaten zur Verfügung stehen der nächstkleinere BR Anwendung findet, aber das gilt eben auch nur, wenn WENIGER Kandidaten als Sitze zur Verfügung stehen, nicht GLEICH VIEL.

Ihre Antwort