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Öffentlichkeitsarbeit betriebsrat

TF
Tante Frieda
Jun 2021 bearbeitet

Unsere Geschäftsführung hat dem Betriebsrat mitgeteilt, dass sie die Kurzarbeit verlängern möchte. Darf der Betriebsrat das den Mitarbeitern sagen, um sich ein Meinungsbild zu holen, wie der Betriebsrat verfahren soll?

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Community-Antworten (8)

C
celestro

02.06.2021 um 22:21 Uhr

Ich wüßte nicht, was dagegen sprechen würde. Allerdings frage ich mich, was sich der BR von der "Antwort" verspricht. Der AG kann diese Entscheidung treffen und der BR das begleiten. Aber wenn die MA jetzt in der Mehrheit sagen: "ne, wollen wir nicht", was dann? Soll der BR dann gegen den AG arbeiten? Der BR bekommt ggf. Einblicke in Zahlen, die der BR den MAern nicht geben kann.

Daher halte ich die Frage für wenig sinnvoll. Und wenn es schon Kurzarbeit gibt, sollte der BR eh wissen, was die MA davon halten. Oder?

R
Relfe

03.06.2021 um 10:33 Uhr

wenn es um Verlängerung der KA geht, dann seit ihr schon in KA und müsstet inzwischen die Stimmungslage der MA zum Thema KA kennen, daher würde ich nicht mehr nachfragen. Was wäre die Alternative zur KA? Diese Frage würde ich mir das BR stellen und ggf. mit dem AG erörtern und dann als BR einen Beschluss fassen zu dem Thema "Kurzarbeit verlängern"

K
kratzbürste

03.06.2021 um 15:27 Uhr

Vielleicht besucht ihr mal ein Seminar zum Thema "Öffentlichkeitsarbeit" des BR.

Ganz allgemein hält der BR zu wenig Kontakt zu den Mitarbeitern. Der BR ist kein Geheimrat.

TF
Tante Frieda

03.06.2021 um 18:51 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Mr geht es im Kern allerdings um etwas anderes. Bei uns im Hause wird ohne jede Not Kurzarbeit gemacht. Es drohen keine Entlassungen, der Arbeitgeber spart halt Geld. Da das Kurzarbeitergeld noch aufgestockt wird, haben viele Kollegen keine nennenswerten Einbußen, dafür zusätzliche freie Tage. Mir gefällt es einfach nicht, dass ohne Not Sozialkassen geplündert werden. Außerdem könnte der Arbeitgeber auch auf die Idee kommen, dass wir überbesetzt sind, wenn der Laden auch in anderthalb Jahren Kurzarbeit ganz normal weiterläuft. Das würde ich gerne mal problematisieren.

R
Relfe

03.06.2021 um 19:17 Uhr

Kurzarbeit hat nichts mit "sozialer Not" des AG zu tun, sondern basiert einzig und alleine auf der Annahme, dass das Arbeitsaufkommen geringer ist oder sein wird. Wenn ihr also KA habt und auch weniger arbeitet, dann sind die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt. Den AG wird es sicher auch interessieren, wenn der BR die MA darauf aufmerksam macht, das man überbesetzt sein könnte, wenn keine Arbeit liegen bleibt, mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig. Das wird der AG übrigens bereits gemerkt haben, wenn ihr schon länger KA macht und genauso viel Arbeitsleistung erbracht wurde wie vorher.

Evt. ist es aus BR-Sicht besser der KA-Verlängerung zuzustimmen und dafür zu sorgen, das mehr Arbeitsaufkommen oder geänderte Arbeitszeitmodelle bei Beendigung der KA im Betrieb vorhanden sind. Nutzt die Zeit um Arbeitsplätze für nach der KA zu sichern, offensichtlich besteht bei euch ein Missverhältnis zwischen AN und AN-Bedarf.

C
celestro

03.06.2021 um 20:27 Uhr

"sondern basiert einzig und alleine auf der Annahme, dass das Arbeitsaufkommen geringer ist oder sein wird."

Es genügt nicht die Annahme ... es muss weniger (zu wenig) Arbeit vorhanden sein.

"Mir gefällt es einfach nicht, dass ohne Not Sozialkassen geplündert werden."

Eine lobenswerte Einstellung. Allerdings sollte der BR die Einführung von KA zwar durchaus kritisch begleiten, aber nicht seine Moralvorstellungen in den Vordergrund stellen. Der AG steht in der Pflicht, dem BR und den Ämtern aufzuzeigen, das die Voraussetzungen für die KA erfüllt sind. Und wenn sie es nicht sind, sollte der BR auch die KA ablehnen. Wenn es aber einen entsprechenden Auftragsrückgang gibt und nicht mehr soviel Arbeit da ist, sollte der BR nicht das soziale Gewissen Deutschlands spielen. Dafür ist er mMn nicht da.

X
XYZ68

04.06.2021 um 10:14 Uhr

Um eine BV zum Thema Kurzarbeit einzuführen, reicht die Annahme. Um Kurzarbeit auch abzurechnen muss dann real weniger Arbeitsaufkommen vorhanden sein. Wenn ich das alles aber irgendwie planen will (und muss) benötige ich schon vor der Planung eine BV zum Thema Kurzarbeit

R
rtjum

04.06.2021 um 11:49 Uhr

"Bei uns im Hause wird ohne jede Not Kurzarbeit gemacht. Es drohen keine Entlassungen, der Arbeitgeber spart halt Geld." Dann kann man nur hoffen, dass euer AG kontrolliert wird und nach-/zurückzahlen muss. Als BR kennt ihr doch die Zahlen, Auslastung usw sonst hättet ihr der Kurzarbeit nicht zugestimmt (zumindest sollte das so sein). Und wenn die Zahlen, Daten und Fakten das nicht hergeben stimmt ihr nicht mehr zu.

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