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Umstrukturierung - muss die Geschäftsführung das vorher mit dem Betriebsrat abklären?

S
simone
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage und zwar soll bei uns in den nächsten Monat eine Umstrukturierung erfolgen (Abteilungen sollen zusammengeschlossen werden und dies beinhaltet einige Umzüge inerhalb des Gebäudes), muss die Geschäftsführung das vorher mit dem Betriebsrat abklären bevor er damit beginnt? Danke im Voraus. Gruss Simone

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

07.05.2010 um 20:50 Uhr

@Simone, zunächst sind die Rechte des etwa bestehenden Wirtschaftsausschusses zu nennen; § 106 III BetrVG sowie für den BR §§ 111ff. BetrVG.

S
simone

07.05.2010 um 21:29 Uhr

super Danke

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