Erstellt am 07.05.2010 um 16:18 Uhr von Tanzbär
Das liegt an eurer Personalabteilung (wie eng sieht sie die Fristen?) und am Cheff (wen will er einstellen?).
So pauschal kann man da nichts sagen.
Erstellt am 07.05.2010 um 16:35 Uhr von Bonifazius
Es beginnt nach Ablauf der Frist das normale Prozedere.
Erstellt am 07.05.2010 um 16:55 Uhr von Tanzbär
> Es beginnt nach Ablauf der Frist das normale Prozedere.
Was ist "normales Prozedere"? Wenn Du das auch noch schreibst, könnte die Frage vielleicht beantwortet sein ...
Erstellt am 09.05.2010 um 01:44 Uhr von banditi
wenn es keine BV gibt die was anderes sagt kann der Chef eine solche Bewerbung berücksichtigen oder er nimmt den Bewerber den er für den besten hält.
Erstellt am 10.05.2010 um 08:49 Uhr von maiden
Es hat sich das bestätigt was ich befürchtet habe:
“Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“
Danke nochmal an alle.