Vorsitzender gleich Chef ?
Folgender Text vom Betriebsrat vorsitzende, nach Absagen verschiedener Betreibsräte :
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit ergeht nochmals die Aufforderung zur Teilnahme an der Arbeitstagung des BR am 21. und 22.05.2010 (freitag und samstags) im Haus Lautenbach. Ich bitte zu beachten, dass die Arbeitszeit des BR an diesen beiden Tagen in Lautenbach absolviert wird, das BR-Büro ist NICHT besetzt. Sollte aus dringendem Grund eine Teilnahme nicht möglich sein, ist für Freitag Urlaub bzw. Gleitzeit einzutragen. Bitte Meldung an das Sekretariat.
Kann der vorsitzede mir verbieten zu arbeit, obwohl mein bereich, den ich betreue arbeitet. Er ist doch nicht weisungbefug oder mein vorgesetzter !
Community-Antworten (2)
07.05.2010 um 18:17 Uhr
tombossy Sie ist als BR Vorsitzende nicht deine Vorgesetzte. Jedes Betriebsratsmitglied ist sein "eigener Herr". Das Betriebsratsmitglied entscheidet SELBST, ob und wie es SEINE Betriebsratsarbeit wahrnimmt.
07.05.2010 um 22:44 Uhr
tombossy, der BR Vorsitzende ist zwar nicht Dein Vorgesetzter und Dir auch nicht weisungsbefugt und kann Dir auch nichts verbieten, aber, man sollte ja annehmen, dass es für diese Arbeitstagung einen (mehrheitlichen) Beschluss des BR gegeben hat und ganz am Rande sei noch erwähnt, dass BR Arbeit vor arbeitsvertraglicher Arbeit geht und nur, weil der Bereich, den Du betreust arbeitet, ist das kein Grund, nicht an einer beschlossenen Arbeitstagung teilzunehmen.
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