Folgender Text vom Betriebsrat vorsitzende, nach Absagen verschiedener Betreibsräte :

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hiermit ergeht nochmals die Aufforderung zur Teilnahme an der Arbeitstagung des BR am 21. und 22.05.2010 (freitag und samstags) im Haus Lautenbach.
Ich bitte zu beachten, dass die Arbeitszeit des BR an diesen beiden Tagen in Lautenbach absolviert wird, das BR-Büro ist NICHT besetzt.
Sollte aus dringendem Grund eine Teilnahme nicht möglich sein, ist für Freitag Urlaub bzw. Gleitzeit einzutragen. Bitte Meldung an das
Sekretariat.

Kann der vorsitzede mir verbieten zu arbeit, obwohl mein bereich, den ich betreue arbeitet. Er ist doch nicht weisungbefug oder mein vorgesetzter !