Dauerhafte Praktikantenstelle vermeiden ...
... auch in unserem Unternehmen scheint es "hip" durch eine Dauerpraktikantenstelle eine Festangestellenstelle ersetzen zu wollen. Es handelt sich um eine Assitenzstelle. Der Bereich wurde vor Jahren (mit Assistenz) "outgesourct", vor 2 Jahren wieder (ohne Assitenz) "ingesourct". Seitdem gibt es in diesem Bereich einen Praktikanten (der die Aufgaben dieser Assistenz ausfüllt), dessen Praktikumszeit (von 3 auf 6 bzw. 9 Monate) auch jeweils einmal verlängert wird. Inzwischen steht nun (innerhalb von 2 Jahren) die "Einstellung" des 3. Folge-Praktikanten (in Folge auf dieser Stelle) ins Haus. Bei der letzten Verlängerung haben wir als BR schon eine "Festanstellung" "empfohlen". Wir werden diesem Praktikanten letztmalig Zustimmen, möchten dieses aber entsprechend zum Ausdruck bringen ... gibt es für diese Sachverhalte Urteile die man ggf. zitieren kann ?
DANKE ! :-)
Community-Antworten (3)
08.05.2010 um 11:13 Uhr
@Morpheus Ist das Praktukum im Rahmen eine Studienganges angetreten worden, so ist die Dauer des Praktikums in der Stunienordnung festgeschrieben. Ist dies nicht der Fall, so befindet man sich leider in einer Grauzone. Anzweifeln kann man dies jedoch wenn ein Praktikant die arbeiten eines normalen Angestellten verichtet, denn dann wäre das Ziel des lernens verfehlt. Nichts anderes ist ja der Sinn eines Praktikums. Über die Dauer gibt es leider keine genaue Festlegung. Man könnte aber versuchen den AG über den Lohn dran zu kriegen. Grundsätzlich heißt es eigentlich der AG sei nicht verpflichtet einen Obulus zu leisten. Die allgemeinen empfehlungen besagen jedoch das 300 € nicht unterschritten werden sollten. Bei Absolventinnen die zuvor eine akademische Ausbildung hatten spricht man sogar von einem Mindestsatz von 7, 50 € pro Std. Da man hier aus der Ferne nicht den genauen Sachverhalt nachvollziehen kann, würde ich auch mal in § 138 II BGB schauen. Danach würde ich versuchen einen vollen Lohnausgleich zu erzielen. Zuvor jedoch würde ich dem Praktikant, sofern er es noch nicht ist, empfehlen in der GEW einzuteten. Sollte sie tatsächlich mal individualrechtlich dagegen vorgehen Kosten sparen kann.
08.05.2010 um 13:38 Uhr
@rainerw
Danke für die Ausführungen. Aus unserer Sicht geht es hierbei weniger um die Praktikanten (sorry), sondern mehr um die neu zu schaffende vollwertige (Teilzeit-)Stelle. Das Praktikum hat m.E. keinen Hintergrund (Studienarbeit/Diplomarbeit etc.) und ist nicht für das Studium relevant - quasi eine "studentische Hilfskraft". Auffällig ist aber, dass diese Stelle immer wieder mit Praktikanten besetzt wird - hier möchten wir einhaken und darauf drängen eine Festanstellung zu schaffen ... Gehaltsmäßig ist alles (für einen Praktikanten) im grünen Bereich - das Praktikum wird mit 400 EUR/Monat vergütet.
08.05.2010 um 13:55 Uhr
@Morpheus Das das mit dem Gehalt so in Ordung ist für euch und den Praktikanten würde ich dem AG aber so nicht wissen lassen. Je mehr Lohn man einfordern kann desto unaktrativer wird es für den AG die Stelle weiter als Paktikumsstelle zu besetzen.
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