Teilnahmenachweis BR- Sitzung
Ich wünsche allen einen wunderschönen guten Morgen,
meine Frage bezieht sich auf das Organisatorische und ist in der gestrigen Sitzung das erste Mal aufgetaucht. Folgendes: Seit einiger Zeit laufen unsere Sitzung als Videokonferenz nach §129 BetrVG im Unternehmen. Die Teilnehmer und Ersatzmitglieder werden dabei namentlich in der Niederschrift erfasst, die Niederschrift in der nächsten Sitzung zur Abstimmung gebracht und wenn es keine Einwände gibt, von mir und dem Schriftführer unterschrieben. Wir haben das bis jetzt als legitime Form des Nachweises der Teilnehmer gesehen. Nun wurde gestern von einem BR- Mitglied bemängelt, dass dies rechtlich nicht korrekt wäre und die Teilnehmer alle die Anwesenheitsliste unterschreiben müssten. Das würde bedeuten, dass alle Teilnehmer abgeklappert werden müssten um die Anwesenheitsliste zu unterschreiben, was heftig wäre da wir 5 Standorte haben. Außerdem sind etwa 1/3 im Homeoffice.
Mich würde interessieren, wie ihr das ganze handhabt. Vielen Dank für die Mühe.
Community-Antworten (4)
02.06.2021 um 11:14 Uhr
Schriftliche Bestätigung der Teilnahme Bei einer Video- oder Telefonkonferenz gibt es keine handschriftlich unterzeichnete Anwesenheitsliste. Daher solle die Teilnahme gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden in Textform bestätigt werden. Es empfiehlt sich insoweit das Verfassen einer kurzen E-Mail, da diese dem Sitzungsprotokoll nach § 34 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unproblematisch beigefügt werden können. In Betracht kommt theoretisch aber auch die Verwendung von Messenger-Diensten, die eine lokale Speicherung der eingegangenen Nachrichten auf dem Empfangsgerät vorsehen.
Ich bekomme für die Einladung eine e-Mail-Bestätigung der Teilnahme, die liegt dann im elektronischen BR-Ordner. Ganz korrekt wäre sich das während oder nach der Sitzung nochmal bestätigen zu lassen, aber bisher hatte ich damit keine Schwierigkeiten.
02.06.2021 um 11:15 Uhr
Das steht doch im §129 BetrVG. Die Teilnahme wird in "Textform" bestätigt. Also EMail.
04.06.2021 um 12:23 Uhr
Wir bestätigen im Nachgang der Sitzungen, dass wir an der Sitzung "vollständig" oder "mit Unterbrechung in der Zeit von ...Uhr bis Uhr..." teilgenommen haben. Weiterhin bestätigen wir "das ich ungestört" teilgenommen habe. Diese Mail senden wir an den Vorsitzenden und an die Allgemeine Mail-Adresse des BRs. Man sollte nicht alles komplizierter machen als unbedingt nötig.
07.06.2021 um 12:23 Uhr
Ich danke Euch für die Antworten. das hat mir schon sehr weitergeholfen
Verwandte Themen
Einladung zur BR-Sitzung und rechtzeitige Mitteilung der TO?
Mich interessiert die Rechtslage zur RECHTZEITIGEN ORDENTLICHEN Einladung zur BR-Sitzung und Mitteilung der TO zu dieser Sitzung – einer Spedition mit 800 AN. Mal angenommen Dienstags sind regelmäßige
Unstimmigkeiten über Zusage zur Sitzung.
Hallo zusammen, ich hoffe ich bin hier richtig. Habe jetzt schon an zwei Abenden das Forum durchforstet, bin aber nicht fündig geworden. Ich war Nachrücker und seit dem 01.06. jetzt BRM. Zur Zeit is
Zweite konstituierende Sitzung zulässig?
Wir sind ein neu gewähltes Gremium mit 9 Mitgliedern und ich bin eines von 6 neuen Mitgliedern. Unser Wahlvorstandsvorsitzender ist eines der aktuell nicht mehr festen Mitglieder. Er hat geladen und
Ausschluß eines BR-Mitgliedes
Hallo Wir haben folgendes Problem: Seit der Neuwahl besteht unser BR zum Teil aus alten und neuen Mitgliedern von verschiedenen Listen. Eine Liste hat von Anfang an Probleme gemacht. Natürlich
Ausschluss eines BR-Mitgliedes
Hallo Wir haben folgendes Problem: Seit der Neuwahl besteht unser BR zum Teil aus alten und neuen Mitgliedern von verschiedenen Listen. Eine Liste hat von Anfang an Probleme gemacht. Natürlich haben w