Fristlos gekündigtes BR Mitglied zur Sitzung laden? Richtig,falsch,rechtswidrig?
Hallo, bei uns waren vor 2 Wochen BR Wahlen.
Ein vor der Wahl fristlos gekündigter AN hat sich zur Wahl aufstellen lassen (Kündigungsschutzklage natürlich fristgerecht eingereicht etc.) und ist als 1. Ersatzmitglied gewählt worden. Nun tritt der Fall ein das einer der ordentlich BR Mitglieder erkrankt ist , also wäre der 1. Ersatz dran. Frage: Ist nun solange die Gerichte sich damit beschäftiger dieser AN zu laden (er würde kommen zur Sitzung) oder ist das rechtswidrig. Wo finde ich dazu etwas?
Vielen Dank, Klaus
Community-Antworten (6)
06.05.2010 um 23:21 Uhr
Hallo!Natürlich einladen, wozu ist er sonst EBRM?
06.05.2010 um 23:30 Uhr
sueton, also Däubler schreibt unter § 8 BetrVG RN 25: "...Wird ein gekündigter AN gewählt, tritt bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung an seine Stelle das Ersatzmitglied nach § 25 in den BR ein (Fitting, Rn. 22)."
06.05.2010 um 23:44 Uhr
@Lotte!Wird wohl komplizierter,als ich dachte:Hier ist ja das EBRM der gekündigte AN und nicht das BRM oder lese ich da was falsch?Interessant wäre auch die Frage,ob durch sein Nachrücken - wenn denn erlaubt - da auch der besondere Küschutz greift?Hast Du da was?
06.05.2010 um 23:54 Uhr
Hallo, danke! Also, ich stolpere nun auch darüber ....! Im Gesetzt ist kein Ersatz vorgesehen. Er ist aber Ersatz,kommt er zum Einsatz ist er ordentl. Mitglied und somit greift §8 BetrVGRN 25 ?
07.05.2010 um 00:32 Uhr
klausleisten, genau so.
07.05.2010 um 16:23 Uhr
@lotte und sueton ---BESTEN DANK!!!
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