Zutrittsrecht - Hat ein gekündigtes BR-Mitglied Zutrittsrecht zu BR-Versammlungen?
Hat ein gekündigtes BR-Mitglied Zutrittsrecht zu BR-Sitzungen Mir wurde am 02.01.07 die Kündigung übergeben. Kündigung zum 31.03.07; zu diesem Zeitpunkt hatten wir keinen BR. Bin dann in den Wahlausschuss gewählt worden. Am 08.03.07 hatten wir unsere BR-Wahl, wo ich zum Stellvertreter gewählt worden bin. Während der ganzen vorbereitung zur BR-Wahl war ich schon gekündigt. Arbeitsgerichtsprozeß läuft noch.
Community-Antworten (24)
04.04.2007 um 21:20 Uhr
@felix, (der glückliche!) ja, bis zum Ende seiner Kündigungsfrist. Sollte eine Kündigungsschutzklage laufen, kann er solange in Betriebsversammlungen, bis ein Richter hopp oder topp sagt.... Frage: Wird dem BR-Mitglied der Zutritt verwehrt?
04.04.2007 um 22:18 Uhr
BR-Versammlungen = BR-Sitzungen oder Betriebsversammlungen?
04.04.2007 um 23:23 Uhr
@peanuts, ich bin davon ausgegangen, dass felix von einer Betriebsversammlung spricht...
aber darüber kann nur er uns aufklären!
In die Betriebsversammlung kann er auf jeden Falle gehen!
04.04.2007 um 23:33 Uhr
Hallo Chef!! Bist Du's? ;-)))))))))))
05.04.2007 um 00:53 Uhr
Also... ich gebe ja ungern meinen Senf dazu, weil ich das lieber den erfahrenen BR's hier überlasse, aber... ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Bin selbst "gekündigte" BRV - behauptet zumindest mein lieber AG. Fakt aber ist, dass er meine außerordentliche Kündigung beantragt hat (aus fadenscheinigem Grund... wie wird man ein BRM sonst schon los?), BR hat natürlich nicht zugestimmt... Zustimmungsersetzungsverfahren läuft (ich freu' mich auf die Verhandlung!). Im Rahmen der beantragten Kündigung wurde ich vom Dienst freigestellt (danke, lieber AG... so habe ich viiiiiel Zeit für meine Betriebsratsarbeit). Ich LEITE sogar die BV und bin auch sonst regelmäßig im Betrieb, um meine BR-Arbeit zu verrichten... Hilft das weiter?
05.04.2007 um 01:01 Uhr
Was hat ein Zustimmungsersetzungsverfahren mit einem Kündigungsschutzprozess gemeinsam?
05.04.2007 um 01:10 Uhr
Sollte der BR der beabsichtigten Kündigung eines BRM nicht zustimmen, kann meines Wissens die Kündigung gegenüber dem BRM erst ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzt... erst dann käme es zu einem Kündigungsschutzprozess. Außerdem gibt es einem BRM gegenüber nur die außerordentliche Kündigung... deshalb mutet für mich Felix' Beitrag ja auch so merkwürdig an...
05.04.2007 um 01:20 Uhr
@ Urmel hallo,
ähnliche Erfahrungen wie du haben hier schon andere Teilnehmer gemacht..:-)
LG
05.04.2007 um 01:25 Uhr
Sollte eine Kündigungsschutzklage laufen, kann er solange in Betriebsversammlungen, bis ein Richter hopp oder topp sagt....
Richtig oder falsch?
05.04.2007 um 01:28 Uhr
Hallo Sphinx, danke... ich weiß, ich bin nicht allein ;-) Trotzdem wundere ich mich etwas über Felix' Posting... Außerordentliche Kündigung eines BRM + Ersetzung der Zustimmung würde bedeuten, BRM ist eh' weg vom Fenster (ja, ich weiß... eine Kündigungsschutzklage kann dann immer noch eingereicht werden, hätte aber wenig Aussicht auf Erfolg), kann also nur im Falle einer Kündigungsschutzklage an der BV teilnehmen - "ordentliche" Kündigung (die m.M. nach nicht geht) würde bedeuten, dass die Kündigungsfrist noch läuft... warum sollte das BRM dann nicht an der BV teilnehmen??
Oder, Felix... bist Du doch mein Chef? g
05.04.2007 um 01:30 Uhr
@peanuts "Außerdem gibt es einem BRM gegenüber nur die außerordentliche Kündigung..." "Falsch!" Wieso ist das falsch? Ich lerne gerne dazu...
05.04.2007 um 01:49 Uhr
@peanuts
sprachbegabt? ja
diskussionsfähig? nein
frustriert? ja
interessant? nein
Richtig oder falsch?
05.04.2007 um 02:07 Uhr
@Sphinx Ups... hab' ich was verpasst? Ich weiß immer noch nicht, was ich falsch war an meinem Beitrag... Dabei war ich so stolz, dass ich auch mal was wusste...
05.04.2007 um 02:23 Uhr
@Urmel,
mach dir keine Sorgen...:-)
Ich hatte Peanuts nur schon mal vergeblich gebeten einen freundlicheren Ton anzuschlagen.
Bin gespannt, ob du eine umfassende Antwort erhälst, die dir zudem hoffentlich nicht " um die Ohren gehauen" wird. ;-)
Viel Glück!
05.04.2007 um 02:31 Uhr
"Außerdem gibt es einem BRM gegenüber nur die außerordentliche Kündigung..." "Falsch!" Wieso ist das falsch? Ich lerne gerne dazu...
Es gibt betriebsbedingte Kündigungen, da spielt der §626 BGB keine Rolle.
Sphinx, spar Dir Deine Kommentare trage lieber zur Fragestellung bei!
05.04.2007 um 02:35 Uhr
@Sphinx ... und warum gibst DU sie mir nicht ... wo ich doch heute Geburtstag habe....
05.04.2007 um 02:38 Uhr
Ich trau' mich ja kaum noch zu fragen... Wieso kann man ein BRM betriebsbedingt kündigen (ich hoffe, Felix ist wirklich nicht mein Chef!!)?
05.04.2007 um 02:44 Uhr
Urmel,
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZUM GEBURTSTAG!
Wieso kann man ein BRM betriebsbedingt kündigen
Denk mal nach!
05.04.2007 um 02:55 Uhr
Hm... auf die Idee wäre ich bei Felix' (mein Chef!) Fragestellung gar nicht gekommen... PROST!!
05.04.2007 um 03:07 Uhr
@peanuts
ja es gibt die betriebsbedingte Kündigug auch gegenüber eines BRM... aber kennst Du dafür die Voraussetzungen und ist es nicht doch eine außerordentliche Kündigung? Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist die der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht.... auch so was soll (und muss) es geben...
05.04.2007 um 03:15 Uhr
Kinders... jetzt wird's ja ganz kompliziert... Ich glaube, ich verabschiede mich jetzt erst mal zu 3265 WAF-Seminaren und melde mich anschließend ganz vorsichtig wieder...
05.04.2007 um 11:20 Uhr
@ Urmel,
alles Gute zum Geburtstag :-)
Du kennst ja den Ort, wo du dich gern melden kannst, ohne Arroganz und Haue
befürchten zu müssen. :-)))
@ Mona-Lisa & Paula
Frohe Ostern! :-)
05.04.2007 um 22:50 Uhr
@sphinx
hoppel die Hasen!
Frohe Ostern für Dich
05.04.2007 um 22:52 Uhr
@all, fröhliches Ostereiersuchen! :-))
schöne Ostern!
Verwandte Themen
BV Mobile Arbeit
ÄlterGuten Tag, der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen BV-Entwurf Mobile Arbeit vorgelegt. Hierin definiert der Arbeitgeber die Mobile Arbeit in den Privaträumen als Home Office und an anderen Orten
Schutzklage : Teilnnahme an BR-Sitzungen - muss der BR ein fristlos gekündigtes Mitglied einladen solange KSchutzklage läuft?
Älterhallo hat ein fristlos gekündigtes mitglied ( BR hat der Kündigung zugestimmt) während der Schutzklage ein Recht zu BR-Sitzungen eingeladen zuwerden oder muß man das sogar?
Dauerhaft untätiges BR-Mitglied mit "guten" Gründen.
ÄlterWann verliert ein untätiges BR-Mitglied seine Rechte als BR-Mitglied, bezüglich dem Informationaustausch innerhalb des Gremiums, Zutrittsrecht zu den BR-Räumen und sein besonderen Kündigungsschutz dem
Zutrittsrecht des BR zu allen Mitarbeitern
ÄlterHallo, der BR hatte bis jetzt das uneingeschränkte zutrittsrecht zu allen MA im Unternehmen. Jetzt wurde ein neues Zutrittskontrollsystem EXOS installiert und der BR kommt in einige Bereiche erst ab
Ordentlich gekündigtes BR-Mitglied kann weiter an BR-Sitzungen teilnehmen?
ÄlterEinem BR-Mitglied wurde wegen Stilllegung eines Betriebsteiles 600 km von der Zentrale weg ordentlich zum 01.11.2016 gekündigt. Eine Stelle in der Zentrale wurde ihr angeboten. Kann das Mitglied weite