W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zutrittsrecht - Hat ein gekündigtes BR-Mitglied Zutrittsrecht zu BR-Versammlungen?

F
felix
Feb 2019 bearbeitet

Hat ein gekündigtes BR-Mitglied Zutrittsrecht zu BR-Sitzungen Mir wurde am 02.01.07 die Kündigung übergeben. Kündigung zum 31.03.07; zu diesem Zeitpunkt hatten wir keinen BR. Bin dann in den Wahlausschuss gewählt worden. Am 08.03.07 hatten wir unsere BR-Wahl, wo ich zum Stellvertreter gewählt worden bin. Während der ganzen vorbereitung zur BR-Wahl war ich schon gekündigt. Arbeitsgerichtsprozeß läuft noch.

23.298024

Community-Antworten (24)

M
Mona-Lisa

04.04.2007 um 21:20 Uhr

@felix, (der glückliche!) ja, bis zum Ende seiner Kündigungsfrist. Sollte eine Kündigungsschutzklage laufen, kann er solange in Betriebsversammlungen, bis ein Richter hopp oder topp sagt.... Frage: Wird dem BR-Mitglied der Zutritt verwehrt?

P
Peanuts

04.04.2007 um 22:18 Uhr

BR-Versammlungen = BR-Sitzungen oder Betriebsversammlungen?

M
Mona-Lisa

04.04.2007 um 23:23 Uhr

@peanuts, ich bin davon ausgegangen, dass felix von einer Betriebsversammlung spricht...

aber darüber kann nur er uns aufklären!

In die Betriebsversammlung kann er auf jeden Falle gehen!

U
Urmel

04.04.2007 um 23:33 Uhr

Hallo Chef!! Bist Du's? ;-)))))))))))

U
Urmel

05.04.2007 um 00:53 Uhr

Also... ich gebe ja ungern meinen Senf dazu, weil ich das lieber den erfahrenen BR's hier überlasse, aber... ich kann aus eigener Erfahrung sagen: Bin selbst "gekündigte" BRV - behauptet zumindest mein lieber AG. Fakt aber ist, dass er meine außerordentliche Kündigung beantragt hat (aus fadenscheinigem Grund... wie wird man ein BRM sonst schon los?), BR hat natürlich nicht zugestimmt... Zustimmungsersetzungsverfahren läuft (ich freu' mich auf die Verhandlung!). Im Rahmen der beantragten Kündigung wurde ich vom Dienst freigestellt (danke, lieber AG... so habe ich viiiiiel Zeit für meine Betriebsratsarbeit). Ich LEITE sogar die BV und bin auch sonst regelmäßig im Betrieb, um meine BR-Arbeit zu verrichten... Hilft das weiter?

P
Peanuts

05.04.2007 um 01:01 Uhr

Was hat ein Zustimmungsersetzungsverfahren mit einem Kündigungsschutzprozess gemeinsam?

U
Urmel

05.04.2007 um 01:10 Uhr

Sollte der BR der beabsichtigten Kündigung eines BRM nicht zustimmen, kann meines Wissens die Kündigung gegenüber dem BRM erst ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzt... erst dann käme es zu einem Kündigungsschutzprozess. Außerdem gibt es einem BRM gegenüber nur die außerordentliche Kündigung... deshalb mutet für mich Felix' Beitrag ja auch so merkwürdig an...

S
sphinx

05.04.2007 um 01:20 Uhr

@ Urmel hallo,

ähnliche Erfahrungen wie du haben hier schon andere Teilnehmer gemacht..:-)

LG

P
Peanuts

05.04.2007 um 01:25 Uhr

Sollte eine Kündigungsschutzklage laufen, kann er solange in Betriebsversammlungen, bis ein Richter hopp oder topp sagt....

Richtig oder falsch?

U
Urmel

05.04.2007 um 01:28 Uhr

Hallo Sphinx, danke... ich weiß, ich bin nicht allein ;-) Trotzdem wundere ich mich etwas über Felix' Posting... Außerordentliche Kündigung eines BRM + Ersetzung der Zustimmung würde bedeuten, BRM ist eh' weg vom Fenster (ja, ich weiß... eine Kündigungsschutzklage kann dann immer noch eingereicht werden, hätte aber wenig Aussicht auf Erfolg), kann also nur im Falle einer Kündigungsschutzklage an der BV teilnehmen - "ordentliche" Kündigung (die m.M. nach nicht geht) würde bedeuten, dass die Kündigungsfrist noch läuft... warum sollte das BRM dann nicht an der BV teilnehmen??

Oder, Felix... bist Du doch mein Chef? g

U
Urmel

05.04.2007 um 01:30 Uhr

@peanuts "Außerdem gibt es einem BRM gegenüber nur die außerordentliche Kündigung..." "Falsch!" Wieso ist das falsch? Ich lerne gerne dazu...

S
sphinx

05.04.2007 um 01:49 Uhr

@peanuts

sprachbegabt? ja

diskussionsfähig? nein

frustriert? ja

interessant? nein

Richtig oder falsch?

U
Urmel

05.04.2007 um 02:07 Uhr

@Sphinx Ups... hab' ich was verpasst? Ich weiß immer noch nicht, was ich falsch war an meinem Beitrag... Dabei war ich so stolz, dass ich auch mal was wusste...

S
sphinx

05.04.2007 um 02:23 Uhr

@Urmel,

mach dir keine Sorgen...:-)

Ich hatte Peanuts nur schon mal vergeblich gebeten einen freundlicheren Ton anzuschlagen.

Bin gespannt, ob du eine umfassende Antwort erhälst, die dir zudem hoffentlich nicht " um die Ohren gehauen" wird. ;-)

Viel Glück!

P
Peanuts

05.04.2007 um 02:31 Uhr

"Außerdem gibt es einem BRM gegenüber nur die außerordentliche Kündigung..." "Falsch!" Wieso ist das falsch? Ich lerne gerne dazu...

Es gibt betriebsbedingte Kündigungen, da spielt der §626 BGB keine Rolle.

Sphinx, spar Dir Deine Kommentare trage lieber zur Fragestellung bei!

U
Urmel

05.04.2007 um 02:35 Uhr

@Sphinx ... und warum gibst DU sie mir nicht ... wo ich doch heute Geburtstag habe....

U
Urmel

05.04.2007 um 02:38 Uhr

Ich trau' mich ja kaum noch zu fragen... Wieso kann man ein BRM betriebsbedingt kündigen (ich hoffe, Felix ist wirklich nicht mein Chef!!)?

P
Peanuts

05.04.2007 um 02:44 Uhr

Urmel,

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZUM GEBURTSTAG!

Wieso kann man ein BRM betriebsbedingt kündigen

Denk mal nach!

U
Urmel

05.04.2007 um 02:55 Uhr

Hm... auf die Idee wäre ich bei Felix' (mein Chef!) Fragestellung gar nicht gekommen... PROST!!

P
paula

05.04.2007 um 03:07 Uhr

@peanuts

ja es gibt die betriebsbedingte Kündigug auch gegenüber eines BRM... aber kennst Du dafür die Voraussetzungen und ist es nicht doch eine außerordentliche Kündigung? Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist die der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht.... auch so was soll (und muss) es geben...

U
Urmel

05.04.2007 um 03:15 Uhr

Kinders... jetzt wird's ja ganz kompliziert... Ich glaube, ich verabschiede mich jetzt erst mal zu 3265 WAF-Seminaren und melde mich anschließend ganz vorsichtig wieder...

S
sphinx

05.04.2007 um 11:20 Uhr

@ Urmel,

alles Gute zum Geburtstag :-)

Du kennst ja den Ort, wo du dich gern melden kannst, ohne Arroganz und Haue

befürchten zu müssen. :-)))

@ Mona-Lisa & Paula

Frohe Ostern! :-)

P
paula

05.04.2007 um 22:50 Uhr

@sphinx

hoppel die Hasen!

Frohe Ostern für Dich

M
Mona-Lisa

05.04.2007 um 22:52 Uhr

@all, fröhliches Ostereiersuchen! :-))

schöne Ostern!

Ihre Antwort