Erstellt am 04.04.2007 um 19:20 Uhr von Mona-Lisa
@felix, (der glückliche!)
ja, bis zum Ende seiner Kündigungsfrist. Sollte eine Kündigungsschutzklage laufen, kann er solange in Betriebsversammlungen, bis ein Richter hopp oder topp sagt....
Frage: Wird dem BR-Mitglied der Zutritt verwehrt?
Erstellt am 04.04.2007 um 20:18 Uhr von peanuts
BR-Versammlungen = BR-Sitzungen oder Betriebsversammlungen?
Erstellt am 04.04.2007 um 21:23 Uhr von Mona-Lisa
@peanuts,
ich bin davon ausgegangen, dass felix von einer Betriebsversammlung spricht...
aber darüber kann nur er uns aufklären!
In die Betriebsversammlung kann er auf jeden Falle gehen!
Erstellt am 04.04.2007 um 21:33 Uhr von Urmel
Hallo Chef!!
Bist Du's? ;-)))))))))))
Erstellt am 04.04.2007 um 22:53 Uhr von Urmel
Also... ich gebe ja ungern meinen Senf dazu, weil ich das lieber den erfahrenen BR's hier überlasse,
aber... ich kann aus eigener Erfahrung sagen:
Bin selbst "gekündigte" BRV - behauptet zumindest mein lieber AG.
Fakt aber ist, dass er meine außerordentliche Kündigung beantragt hat (aus fadenscheinigem Grund... wie wird man ein BRM sonst schon los?), BR hat natürlich nicht zugestimmt... Zustimmungsersetzungsverfahren läuft (ich freu' mich auf die Verhandlung!). Im Rahmen der beantragten Kündigung wurde ich vom Dienst freigestellt (danke, lieber AG... so habe ich viiiiiel Zeit für meine Betriebsratsarbeit). Ich LEITE sogar die BV und bin auch sonst regelmäßig im Betrieb, um meine BR-Arbeit zu verrichten... Hilft das weiter?
Erstellt am 04.04.2007 um 23:01 Uhr von peanuts
Was hat ein Zustimmungsersetzungsverfahren mit einem Kündigungsschutzprozess gemeinsam?
Erstellt am 04.04.2007 um 23:10 Uhr von Urmel
Sollte der BR der beabsichtigten Kündigung eines BRM nicht zustimmen, kann meines Wissens die Kündigung gegenüber dem BRM erst ausgesprochen werden, wenn ein Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzt... erst dann käme es zu einem Kündigungsschutzprozess. Außerdem gibt es einem BRM gegenüber nur die außerordentliche Kündigung... deshalb mutet für mich Felix' Beitrag ja auch so merkwürdig an...
Erstellt am 04.04.2007 um 23:20 Uhr von sphinx
@ Urmel hallo,
ähnliche Erfahrungen wie du haben hier schon andere Teilnehmer gemacht..:-)
LG
Erstellt am 04.04.2007 um 23:25 Uhr von peanuts
Sollte eine Kündigungsschutzklage laufen, kann er solange in Betriebsversammlungen, bis ein Richter hopp oder topp sagt....
Richtig oder falsch?
Erstellt am 04.04.2007 um 23:28 Uhr von Urmel
Hallo Sphinx,
danke... ich weiß, ich bin nicht allein ;-)
Trotzdem wundere ich mich etwas über Felix' Posting...
Außerordentliche Kündigung eines BRM + Ersetzung der Zustimmung würde bedeuten, BRM ist eh' weg vom Fenster
(ja, ich weiß... eine Kündigungsschutzklage kann dann immer noch eingereicht werden, hätte aber wenig Aussicht auf Erfolg), kann also nur im Falle einer Kündigungsschutzklage an der BV teilnehmen - "ordentliche" Kündigung (die m.M. nach nicht geht) würde bedeuten, dass die Kündigungsfrist noch läuft... warum sollte das BRM dann nicht an der BV teilnehmen??
Oder, Felix... bist Du doch mein Chef? *g*
Erstellt am 04.04.2007 um 23:30 Uhr von Urmel
@peanuts
"Außerdem gibt es einem BRM gegenüber nur die außerordentliche Kündigung..."
"Falsch!"
Wieso ist das falsch? Ich lerne gerne dazu...
Erstellt am 04.04.2007 um 23:49 Uhr von sphinx
@peanuts
sprachbegabt? ja
diskussionsfähig? nein
frustriert? ja
interessant? nein
Richtig oder falsch?
Erstellt am 05.04.2007 um 00:07 Uhr von Urmel
@Sphinx
Ups... hab' ich was verpasst? Ich weiß immer noch nicht, was ich falsch war an meinem Beitrag...
Dabei war ich so stolz, dass ich auch mal was wusste...
Erstellt am 05.04.2007 um 00:23 Uhr von sphinx
@Urmel,
mach dir keine Sorgen...:-)
Ich hatte Peanuts nur schon mal vergeblich gebeten einen freundlicheren Ton anzuschlagen.
Bin gespannt, ob du eine umfassende Antwort erhälst, die dir zudem hoffentlich nicht " um die Ohren gehauen" wird. ;-)
Viel Glück!
Erstellt am 05.04.2007 um 00:31 Uhr von peanuts
"Außerdem gibt es einem BRM gegenüber nur die außerordentliche Kündigung..."
"Falsch!"
Wieso ist das falsch? Ich lerne gerne dazu...
Es gibt betriebsbedingte Kündigungen, da spielt der §626 BGB keine Rolle.
Sphinx,
spar Dir Deine Kommentare trage lieber zur Fragestellung bei!
Erstellt am 05.04.2007 um 00:35 Uhr von Urmel
@Sphinx
... und warum gibst DU sie mir nicht ... wo ich doch heute Geburtstag habe....
Erstellt am 05.04.2007 um 00:38 Uhr von Urmel
Ich trau' mich ja kaum noch zu fragen...
Wieso kann man ein BRM betriebsbedingt kündigen (ich hoffe, Felix ist wirklich nicht mein Chef!!)?
Erstellt am 05.04.2007 um 00:44 Uhr von peanuts
Urmel,
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZUM GEBURTSTAG!
Wieso kann man ein BRM betriebsbedingt kündigen
Denk mal nach!
Erstellt am 05.04.2007 um 00:55 Uhr von Urmel
Hm... auf die Idee wäre ich bei Felix' (mein Chef!) Fragestellung gar nicht gekommen...
PROST!!
Erstellt am 05.04.2007 um 01:07 Uhr von paula
@peanuts
ja es gibt die betriebsbedingte Kündigug auch gegenüber eines BRM... aber kennst Du dafür die Voraussetzungen und ist es nicht doch eine außerordentliche Kündigung? Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist die der gesetzlichen Kündigungsfrist entspricht.... auch so was soll (und muss) es geben...
Erstellt am 05.04.2007 um 01:15 Uhr von Urmel
Kinders... jetzt wird's ja ganz kompliziert...
Ich glaube, ich verabschiede mich jetzt erst mal zu 3265 WAF-Seminaren
und melde mich anschließend ganz vorsichtig wieder...
Erstellt am 05.04.2007 um 09:20 Uhr von sphinx
@ Urmel,
alles Gute zum Geburtstag :-)
Du kennst ja den Ort, wo du dich gern melden kannst, ohne Arroganz und Haue
befürchten zu müssen. :-)))
@ Mona-Lisa & Paula
Frohe Ostern! :-)
Erstellt am 05.04.2007 um 20:50 Uhr von paula
@sphinx
hoppel die Hasen!
Frohe Ostern für Dich
Erstellt am 05.04.2007 um 20:52 Uhr von Mona-Lisa
@all,
fröhliches Ostereiersuchen! :-))
schöne Ostern!